Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1906. (55)

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Gesetzsammlung

für  das

Fürstentum  Reuß  Alterer  Linie.
5.

(Ausgegeben  am  19.  April  1900).

 

10.  Höchste  Verordnung
vom  14.  April  1906,
die  Fürstliche  Stadtschulinspektion  in  Greiz  betr.

Im  Namen  Seiner  Hochfürstlichen  Durchlaucht  des  Fürsten

Heinrich  XXV.  Reuß  Alterer  Linie  verordnen

Wir  PDeinrich  der  Vierzehnte
von  Gottes  Gnaden  Fürst  Reuß  Jüngerer  Linie,  Graf  und  Herr  von

Plauen,  Herr  zu  Greiz,  Kranichfeld,  Gera,  Schleiz  und  Lobenstein
ꝛc.  ꝛc.  rc.

Regent  des  Fürstentums  Reuß  Alterer  Linie,

hiermit,  was  folgt:
81.

Das  Stadtpfarramt  in  Greiz  führt  als  die  der  Leitung  der  dortigen  Bürgerschule
  zunächst  vorgesetzte  Aussichtsbehörde  die  Bezeichnung:  Fürstliche  Stadtschulinspektion.


8  2.

Der  Fürstlichen  Stadtschulinspektion  werden  die  in  Gesetzen,  Verordnungen
und  Bekanntmachungen  bestimmten  Zuständigkeiten  der  Lokalschulinspektion  in  Betreff
der  Bürgerschule  in  Greiz  überwiesen  mit  nachstehender  Anderung:

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