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Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Reuß Alterer Linie.
5.
(Ausgegeben am 19. April 1900).
10. Höchste Verordnung
vom 14. April 1906,
die Fürstliche Stadtschulinspektion in Greiz betr.
Im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten
Heinrich XXV. Reuß Alterer Linie verordnen
Wir PDeinrich der Vierzehnte
von Gottes Gnaden Fürst Reuß Jüngerer Linie, Graf und Herr von
Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein
ꝛc. ꝛc. rc.
Regent des Fürstentums Reuß Alterer Linie,
hiermit, was folgt:
81.
Das Stadtpfarramt in Greiz führt als die der Leitung der dortigen Bürgerschule
zunächst vorgesetzte Aussichtsbehörde die Bezeichnung: Fürstliche Stadtschulinspektion.
8 2.
Der Fürstlichen Stadtschulinspektion werden die in Gesetzen, Verordnungen
und Bekanntmachungen bestimmten Zuständigkeiten der Lokalschulinspektion in Betreff
der Bürgerschule in Greiz überwiesen mit nachstehender Anderung:
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