Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Elfter Jahrgang. 1870. (11)

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Die  süddeutschen  Staaten.

Zieles  verhindern  könnte."“  Als  dieses  Ziel  wurde  bezeichnet  das  Verfassungsbündniß
  mit  Preußen  und  als  der  Schritt,  der  sich  diesem  Ziele  entgegenstellen
könne,  ist  unmißverstehbar  der  Südbund  bezeichnet.  Sie  werden  vielleicht  daraus
  verstehen,  warum  die  Aeußerungen  Sr.  Durchlaucht  über  den  Südbund
von  da  an  immer  der  Art  und  Natur  waren,  wie  ich  vorhin  zu  bemerken
die  Ehre  hatte.  Se.  Durchlaucht  fuhr  weiter  fort:  „Das  Ziel,  die  Aufgabe
der  bayerischen  Politik  sei  die  Anbahnung  eines  Verfassungsbündnisses  mit  den
übrigen  Staaten  Deutschlands,  so  weit  dieses  unter  Wahrung  der  bayerischen
Souveränetätsrechte  und  der  Unabhängigkeit  des  Landes  möglich  sei.“  Wenn
Sie  diese  Worte  hören,  so  bitte  ich,  viel  weniger  den  Ton  zu  legen  auf  „Verfassungsbündniß",
  als  auf  die  Worte  „Wahrung  der  bayerischen  Souveränetätsrechte
  und  Unabhängigkeit  des  Landes.“  Sie  werden  später  sehen,  warum
  ich  diese  Bitte  eigens  an  Sie  stelle.  Inzwischen  sei  es,  so  lautet  die  Erklärung
  weiter,  Aufgabe  der  bayerischen  Regierung,  die  Bundesgenossenschaft
mit  Preußen  zu  pflegen,  und  dies  bringe  es  mit  sich,  daß  Bayern  gegen  bestimmte
  Garantien  für  die  Souveränetät  des  Königs  sich  im  Falle  eines  Krieges
  gegen  das  Ausland  der  Führung  Preußens  unterstelle,  bringe  mit  sich,
daß  das  bayerische  Heer  in  einer  Art  und  Weise  organisirt  werde,  die  eine
gemeinschaftliche  Kriegführung  erfordert.  Diese  Bundesgenossenschaft  werde
an  Werth  gewinnen,  wenn  es  gelinge,  nicht  nur  die  Wehrkraft  Bayerns  zu
erhöhen,  sondern  auch  die  übrigen  südwestdeutschen  Staaten  zur  Errichtung
einer  gleichmäßigen  kräftigen  Heeresorganisation  zu  bestimmen.  Darauf  hin
folgte  die  bekannte  Stuttgarter  Vereinbarung  über  die  Militärorganisation
der  süddeutschen  Staaten.  Sie  haben  hier,  meine  Herren,  die  Wurzel  vor
Augen,  aus  welcher  das  jetzt  so  viel  beklagte  Wehrgesetz  uns  erwuchs.  Sie
haben  hier  die  Quelle  vor  sich,  aus  welcher  sich  das  Unheil  des  Militarismus
über  die  einst  so  glücklichen  Länder  Süddeutschlands  und  auch  über  Bayern
ergoß.  Nun  hat  erst  in  den  jüngsten  Tagen  Se.  Durchlaucht  betont,  daß
vertragsmäßige  Verpflichtung  nicht  vorgelegen  habe;  er  hat  gesagt,  daß  er
selbst  frei  und  willkürlich  die  besagte  Conseguenz  aus  dem  noch  geheim  gehaltenen
  Vertrage  gezogen  habe;  er  hat  nun  aber  zugleich  gesagt,  wie  die  Consequenz
  dieses  Vertrages,  wenn  auch  nicht  vertragsmäßig,  uns  hindern  würde,
an  der  auf  die  Länge  erdrückenden  Waffenrüstung  etwas  abzuändern.  Betrachten
  Sie  das,  meine  Herren,  nur  als  Einleitung  zu  dem,  wozu  ich  jetzt
komme.  Ich  meine  die  officielle  Mittheilung  Sr.  Durchlaucht  vom  8.  October
  1867.  Ich  lege  darauf  ein  ganz  besonderes  schweres  Gewicht;  denn  diese
Mittheilung  bezeichnet  ganz  gewiß  die  Sonnenhöhe  der  preußischen  Anschlußpolitik

  Sr.  Durchlaucht,  und  ich  müßte  sagen,  von  diesem  Standpunkte  aus

bis  zu  den  Worten  der  Thronrede,  die  wir  jüngst  vernommen  haben,  wäre
ein  wahrer  Salto  mortale,  wenn  nicht  Sr.  Durchlaucht  verstanden  hätte,  in
ver  Samstagserklärung  sofort  wieder  einen  mehr  oder  weniger  verdeckten  Rückzug
  anzutreten  —  in  derselben  Erklärung,  welche,  nachdem  die  Thronrede  uns
befriedigt  hatte,  thatsächlich  die  entgegengesetzte  Seite  dieses  Hauses  nicht  weniger
  befriedigt  hat.  Ich  komme  auf  diese  officielle  Mittheilung  nun  zurück.
Se.  Durchlaucht  sprach  da  vor  Allem  von  diplomatischen  Verhandlungen,
welche  stattgehabt  hätten  über  die  Grundzüge,  an  welchen  Bayern  für  den
Fall  einer  deutschen  Gesammtverfassung  festhalten  müsse,  kurz  in  Bezug  auf
das  mehrgedachte  Verfassungsbündniß.  Gestern,  wenn  ich  nicht  irre,  hat  Se.
Durchlaucht  gesagt,  einseitige  Verhandlungen  in  Bezug  auf  einen  etwaigen
Eintritt  in  den  norddeutschen  Bund  würde  er  nicht  correct  finden.  Ich  will
darüber  nicht  streiten,  ob  diese  diplomatischen  Verhandlungen,  von  denen  im

Jahr  1867  die  Rede  war,  einseitig  waren  oder  nicht.  Ich  fahre  einfach  weiter.

  Der  Herr  Fürst  bemerkt  zwar,  wenn  er  schon  damals,  als  erst  der
Entwurf  der  norddeutschen  Bundesverfassung  vorgelegen,  den  bedingungslosen
Eintritt  in  den  Nordbund  für  unthunlich  gehalten  habe,  so  sei  dieses  nach
Abschluß  der  Verfassung  noch  mehr  der  Fall.  Aber  er  fährt  fort:  „Im  All-