Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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selbe Gesellschaft sich beziehen, in das Handelsregister erfolgen, 
so ist der Stempel nur einfach zu erheben. 
35) Erkenntnisse: 
I. des Appellationsgerichts in Civilsachen: 
1) wenn der Gezenstand des Streits keinen bestimmten 
Werth hat, oder wenn er den Werth von 5000 Mark 
nicht übersteigt, und in allen, Einträge in das Handels- 
register Hetreffenden, Beschwerdesachen 2 — 
3 bei Streitgegenständen über 5000 Mark bis 10,000 Mark 4 
3) bei Streitgegenständen über 10,000 Mark bis 
17,500 Mark 4 .......................·...... 6 — 
4) bei Streitgegenständen über 17,500 Mark. 8 50 
II. des Stadtgerichts: 4 
1) bei kweitgegenständen ohne bestimmten Werth oder 
bis 5000 MWirrkkk 2 — 
3 bei Streitgegenständen über 5000 Mark bis 10,000 Mark 4 — 
3) bei Streitgegenstinden über 10,000 Mark bis 
17,500 Marf .................................... 6 — 
4) bei Streitgegenständen über 17,500 Mark. 8 50 
III. des Stadt- und Landjustizamts, das Original .. . ... . . .. — 80 
36) Exhibita, eingereicht 
a) beim Appellationsgerichtt . . . .. . . . .. — 20 
b) beim Stadtgericht und dessen Gerichtskommissio .. — 20 
) beim Stadt= und Landjustint — 20 
d) in Kriminalsahen. frei. 
Die im Stempeltarif vom 19. Juli 1867. besteuerten 
Verhandlungen sind hiervon ausgenommen. . 
37) Fristgesuche, wie Exhibita. 
38) Güteversuche bei den kirchlichen Behörden zwischen Eheleuten; 
Bescheinigung darübrnrnrn . . .. . . . .. frei. 
39) Güteversuche bei gerichtlichen Behörden, wie Vergleiche. 
40) Heimathscheine, von dem Polizeipräsidium ausgefertigt — 80 
41) Jahrgebung, Beschluß des Stadt= bezw. Appellationsgerichts, 
wodurch die venia actatis ertheilt wrnd — 
42) Inrotulationsgebühr, siehe Protokolle. 
43) Interlokute, siehe Erkenntnisse. 
44) Inventarien: 
bei einem Vermögen bis zu 1,500 Mark frei. 
über 1/500 Mark bis 5/,000 Mark — 20 
" 5,000 . 100000 .. — 40 
é". 10,000 200000 . . . . .. — 50 
-20,000-..................................· 1 — 
— 45) Klage-
	        
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