Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Anhang 
zu dem Hafengeld-Tarif für den Hafen von Memel) enthaltend die 
Abgaben für die Fahrt in den Binnengewässern. 
Es wird entrichtet: 
I. An Bohlwerksgeld: 
1) Von Seeschiffen nichts. 
2) Von Stromfahrzeugen (bei der jedesmaligen Ankunft im Hafen von Ah 
a) von 20 Tonnen Tragfähigkeit oder weniger. — Mark 25 
b) von mehr als 20 Tonnen Tragfähigkeit 1 — 
II. An Brückenöffnungsgeld: 
1) Für das Aufziehen der über die Dange erbauten Brücken, nämlich der 
arls-- und der Börsenbrücke, für jede besonders, von jedem eingehenden 
Fahrzeuge bei einem Raumgehalte 
a) von mehr als 400 Kubikmeter 3 Mark 50 Df. 
9 von mehr als 200 bis einschließlich 400 Kubikmeter 2 50 
C - - 4 120 - - 200 - 1 " 50 - 
d r 2 80 2 2 120 2 — · 70 2 
e - - - 40 - - 80 - — - 50 - 
von 40 Kubikmeter und weniger . 25 
2) Für das Aufziehen der Portalbrücke über den Verbindungskanal zwischen 
der Dange und dem Festungsgraben von jedem eingehenden Fahrzeuge 
bei einem Raumgehalte: 
a) von mehr als 400 Kubikmetr .. 50 Pf. 
b) 7 120 bis einschließlich 400 Kubikmeter 25 
c) von 120 Kubikmeter und weniger: 
aa) wenn beide Klappen geöffnet werden müssen 10 
bb) wenn nur eine Klappe geöffnet zu werden braucht. 5 
Anmerkung zu I. 
Von den die Brücke zurückpassirenden Fahrzeugen wird kein Brücken- 
öffnungsgeld erlegt. 
Zusätzliche Bestimmungen zu I. und II. 
Unter dem Raumgehalte der Fahrzeuge ist der nach der Schiffsvermessungs- 
Ordnung vom 5. Juli 182. ermittelte Netto-Raumgehalt zu verstehen. ssuns 
acht die Anwendung des Tarifs die Unrecchnung der Tragfähigkeit auf 
Raumgehalt, oder des Raumgehalts auf Tragfähigkeit erforderlich, so“ send zehn 
Zentner Tragfähigkeit gleich einem Kubikmeter Netto- Raumgehalt zu rechnen. 
Berlin) den 30. Dezember 1874. 
(#. S§.) Wilhelm. 
6 Camphausen. Achenbach. 
Jahrgang 1875. (ir. 8200) 3 Tarif,
	        
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