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Anhang
zu dem Hafengeld-Tarif für den Hafen von Memel) enthaltend die
Abgaben für die Fahrt in den Binnengewässern.
Es wird entrichtet:
I. An Bohlwerksgeld:
1) Von Seeschiffen nichts.
2) Von Stromfahrzeugen (bei der jedesmaligen Ankunft im Hafen von Ah
a) von 20 Tonnen Tragfähigkeit oder weniger. — Mark 25
b) von mehr als 20 Tonnen Tragfähigkeit 1 —
II. An Brückenöffnungsgeld:
1) Für das Aufziehen der über die Dange erbauten Brücken, nämlich der
arls-- und der Börsenbrücke, für jede besonders, von jedem eingehenden
Fahrzeuge bei einem Raumgehalte
a) von mehr als 400 Kubikmeter 3 Mark 50 Df.
9 von mehr als 200 bis einschließlich 400 Kubikmeter 2 50
C - - 4 120 - - 200 - 1 " 50 -
d r 2 80 2 2 120 2 — · 70 2
e - - - 40 - - 80 - — - 50 -
von 40 Kubikmeter und weniger . 25
2) Für das Aufziehen der Portalbrücke über den Verbindungskanal zwischen
der Dange und dem Festungsgraben von jedem eingehenden Fahrzeuge
bei einem Raumgehalte:
a) von mehr als 400 Kubikmetr .. 50 Pf.
b) 7 120 bis einschließlich 400 Kubikmeter 25
c) von 120 Kubikmeter und weniger:
aa) wenn beide Klappen geöffnet werden müssen 10
bb) wenn nur eine Klappe geöffnet zu werden braucht. 5
Anmerkung zu I.
Von den die Brücke zurückpassirenden Fahrzeugen wird kein Brücken-
öffnungsgeld erlegt.
Zusätzliche Bestimmungen zu I. und II.
Unter dem Raumgehalte der Fahrzeuge ist der nach der Schiffsvermessungs-
Ordnung vom 5. Juli 182. ermittelte Netto-Raumgehalt zu verstehen. ssuns
acht die Anwendung des Tarifs die Unrecchnung der Tragfähigkeit auf
Raumgehalt, oder des Raumgehalts auf Tragfähigkeit erforderlich, so“ send zehn
Zentner Tragfähigkeit gleich einem Kubikmeter Netto- Raumgehalt zu rechnen.
Berlin) den 30. Dezember 1874.
(#. S§.) Wilhelm.
6 Camphausen. Achenbach.
Jahrgang 1875. (ir. 8200) 3 Tarif,