Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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nommen, und ohne die Ladung ganz oder theilweise veräußert zu haben, 
wieder verlassen; « 
3) da euge von 85 Kubikmeter und weniger Netto-Raumgehalt, wenn sie 
auf der Fahrt nach einem anderen Hafen des Deutschen Bundesgebiets 
in den Apenrader Hafen lediglich zu dem Zweck einlaufen, um daselbst 
eine Beiladung zu löschen oder einzunehmen, deren Gewicht in Zentnern 
die Zahl der Kubikmeter des Netto-Raumgehalts des Fahrzeuges nicht 
übersteigt; 
4) Fahrzeuge, welche zur Hülfeleistung bei gestrandeten oder in Noth befind- 
lichen Schiffen ausgehen oder davon zurückkehren, wenn sie nicht zum 
Löschen oder Bergen von Strandgütern verwendet werden; 
5) Leichterfahrzeuge, wenn die zu leichternden oder durch Leichter beladenen 
Schiffe selbst die Hifenabgale entrichten; 
6) Schiffsgefäße, welche Königliches, Staats= oder Reichs-Eigenthum sind, 
oder lediglich für Königliche, Staats= oder Reichs-Rechnung Gegenstände 
befördern, jedoch im letzteren Falle nur auf Vorzeigung von Freipässen; 
7) Lootsenfahrzeuge, soweit sie nur ihrem Zweck gemäß benutzt werden; 
8) offene Boote, welche zu den der Abgabe unterworfenen Schiffen gehören; 
9) Fahrzeuge, welche lediglich zur Fischerei benutzt werden; 
10) Dmysschiss welche lediglich zur Passagierfahrt eingerichtet sind und benutzt 
werden. 
Anhang. 
C. Lagergeld. An Lagergeld ist zu entrichten: 
1) für Lagerhäuser und Schauer, sowie für andere feste Päze „für 
das Quadratmeter jährlich .... ... .. .. .. ... . . .. — Mark 10 Df. 
2) für Sandlager, für jedes Stück jährlich... 3. 20 
3) für jeden Badekarren jährligg 4. 80 
4) für die temporäre Benutzung eines Platzes zur 
Auflagerung von Zimmerholz, Steinen 2c., für das 
Quadratmeter vierteljährligg ... —. 10 
Anmerkung. Die sur Auflagerung von Bauholz für die Schiffs- 
werften bestimmten Lagerplätze, für welche eine spezielle Ver- 
gütung kontraktlich festgesetzt ist, sind hier ausgenommen. 
D. Werftgeld. An Werftgeld ist z entrichten für jedes Schiff, welches auf 
dem Lchen-Territorium der Stadt 
a) gebaut wnnd . .. 20 Pf. 
b) gekielholt wrnnndd- 5 
J) verzimmert wrrd . . . . . . . . . . .. 2 
für jedes Kubikmeter des Retto-Raumgehalts monatlich. 
Anmerkung. Für die ersten 14 Tage wird in dem letzten Falle (c.) 
keine Abgabe entrichtet. - EB 
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