Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Laden an der Brücke liegen, so wird für jede Woche über diesen Zeitraum 
entrichtet: 
für jedes Kubikmeter Netto·Raumgehalt .................. . .. 2 M 
und wird dabei ein Theil der Woche für eine ganze Woche gerechnet. 
III. An Winterlagergeld sind von den Schiffen für jedes Kubikmeter Netto- 
Raumgehalt f. zu bezahlen. 
Berlin, den 25. März 1875. 
(L. S.) Wilhelm. 
Camphausen. Achenbach. 
  
(Nr. 8352.) Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Itzehoe an der Stör im Kreise Stein- 
burg, Regierungsbezirk Schleswig) bis auf Weiteres zu erheben ist. Vom 
25. März 1875. 
Es wird entrichtet an Hafengeld von Schiffsfahrzeugen: 
1) von 12 Kubikmeter Netto-Raumgehalt und darunter, wenn sie be- 
laden sind: 
beim Einganggkgge . . .. 10 P. 
beim Aussaggagaa .... 10 
für jedes Fahrzeug. 
Anmertung. Fahrseuge der vorstehend unter 1. bezeichneten Art 
er Abgabe befreit, wenn sie beballastet oder 
bleiben von 
leer sind; 
2) von mehr als 12 Kubikmeter bis zu einschließlich 170 Kubikmeter Netto- 
Raumgehalt: 
a) wenn sie beladen sind: 
beim Eingaggeeeeeeenn. 5 M. 
beim Ausganngngggg .. 5 i 
b) wenn sie Ballast führen oder leer si ind. 
beim Eingange . .............................. . . .. 2 
beim Aussanngggggggg 2 
für jedes Kubikmeter; 
4) von mehr als 170 Kubikmeter Netto-Raumgehalt: 
a) wenn sie beladen sind: 
beim Einganeeggg .. 10 
beim Ausgagegge 10 
b) wenn 
(Nr. 8351—8352.)
	        
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