Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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4) für die Ausfertigung des Brückenzettels für eingehende Schiffe 
Meie für es Enkstelung des Retto- ingalt oder 
ragfähigkeit von ausgehenden Schiffern .. 15 Pf. 
Berlin, den 25. März 1875. 
(L. S.) Wilhelm. 
Camphausen. Achenbach. 
  
(Nr. 8356.) Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung des Hafens zu Laboe, 
im Kreise Plön, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu entrichten 
find. Vom 25. März 1875. 
Es wird entrichtet an 
A. Hafengeld 
von Schiffsfahrzeugen: Hafens 
I. bis zu 12 Kubikmeter Netto-Raumgehalt, beladen oder unbeladen: 
beimEingange.................................. 10 Pf. 
Ausgange ....................... ... ... . . .. 10 
für jedes Fahrzeug 
II. von mehr als 12 Kubikmeter Netto- Raumgehalt, 
Eingagennnn . .... . ... 3 
Ausgayngagagaaa .. .. .. . . . . . .. 3 
b) wenn sie Ballast führen oder leer sind: 
beim Eingaunggg . .. 2 
Ausßgange. ............ ... . . . ... .... .. ... . .. 2 
fuͤr jedes Kubikmeter. 
B. Bohlwerksgeld 
von allen Waaren und Gegenstaͤnden, welche über die Bohlwerke des Hafens 
zu Lande gebracht, oder von denselben aus verladen werden: 
1) von Brennholz, Torf, Holz= und Torfkohlen, Heu, Stroh, Dachreth 
ünger Tang, garsthchoh. Erde, Kreide, Täöpfergut, Sand, Eranit= 
und elbsteinen, sowie von Umziehegut: 
a) in Schiffen für jede geladene Tonne (= 2000 nd). 10 Tf. 
Se für jedes bndene Tome ......... Pfu) 30 l 
2) von Bau- und Nutzholz pro Kubikmetern 15 
Jahrgang 1875. (Nr. 8355—8856.) 70 3) von
	        
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