Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
NM. 34 — 
  
Inhalt: Gese)h, betreffend die Betheiligung des Staates an dem Unternehmen einer von Neumünster über 
Beide nach Tönning führenden Eisenbahn, S. ö13. — Geseh, betreffend die Vereinigung der Land- 
gemeinden Hohlwege= nebst Bredeberg-Fischerhof und Duburg mit der Stadtgemeinde Flensburg, 
S. öu4. — Gesehk, betreffend die Abänderung der in den Hohenzollernschen Landen zur Erhebung 
lommenden Abgabe von Hunden, S. 617. — Geseh, betreffend die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger 
und die Aufhebung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit, S. ö18. — 
Bekauntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872. durch die Regierungs-Amtsblätter 
publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 670. 
  
(Nr. 8361.) Geset) betreffend die Betheiligung des Staates an dem Unternehmen einer von Neu- 
münster über Heide nach Tönning führenden Eisenbahn. Vom 23. Juni 1875. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rcP 
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt: 
5. 1. 
Der Staat betheiligt sch- mit einem Aktienkapital von 468,900 Mark an 
dem Unternehmen einer von Neumünster über Heide nach Tönning führenden 
Eisenbahn. 
K. 2. 
Der hierzu erforderliche Geldbetrag wird durch Ausgabe eines entsprechenden 
Betrages von S uelderschreibungen aufgebracht. 
Die Ausgabe erfolgt nach den von dem Finanzminister zu treffenden Be- 
stimmungen. 
Wegen der Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme der- 
selben als pupillen= und depositalmäßige Sicherheit und wegen Veljährung der 
Zusen kommen die Vorschriften des Getes vom 19. Dezember 1869. (Gesetz- 
amml. von 1869. S. 1197.) zur Anwendung. 
G. 3. 
Zur Umschreibung des Aktienkapitals des Staates von 468,900 Mark auf 
den Inhaber, zur Veräußerung der Aktien, sowie zur Ausübung des Skimm- 
rechts bei Anträgen auf Ausdehnung des Unternehmens über den im F. 1. an- 
Jahrgang 1875. (Nr. 8361—8362.) 74 ge- 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Juli 1875.
	        
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