Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 40.—— 
  
(Nr. 8375.) Gesetz, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in 
Städten und ländlichen Ortschaften. Vom 2. Juli 1875. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Konig von Preußen #c. 
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den ganzen Umfang 
der Monarchie, was folgt: 
S. 1. 
Für die Anlegung oder Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten 
und ländlichen Ortschaften sind die Straßen und Baufluchtlinien vom Gemeinde- 
vorstande im Einverständnisse mit der Gemeinde, bezüglich deren Vertretung, dem 
Menlchen Bedürfnisse entsprechend unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde 
estzusetzen. 
n Ortspolizeibehörde kann die Festsetzung von Fluchtlinien verlangen, 
we die von ihr wahrzunehmenden polizeilichen Rücksichten die Festsetzung 
ordern. 
Zu einer Straße im Sinne dieses Gesetzes gehört der Straßendamm und 
der Bürgersteig. 
Die Straßenfluchtlinien bilden regelmäßig zugleich die Baufluchtlinien, das 
heißt die Grenzen, über welche hinaus die Bebauung ausgeschlossen ist. Aus 
besonderen Gründen kann aber eine von der Straßenfluchtlinie verschiedene, jedoch 
in der Regel höchstens 3 Meter von dieser zurückweichende Baufluchtlinie fest- 
gesetzt werden. 2 
5. 2. 
Die Festsetzung von Fluchtlinien (F. 1.) kann für einzelne Straßen und 
Straßentheile oder, nach dem voraussichtlichen Bedürfnisse der näheren Zukunft, 
durch Aufstellung von Bebauungsplänen für größere Grundflächen erfolgen. 
Handelt es sich in Folge von umfassenden Zerstörungen durch Brand oder 
andere Ereignisse um die Wiederbebauung ganzer Ortstheile, so ist die Gemeinde 
verpflichtet, schleunigst darüber zu beschließen, ob und inwiefern für den betreffen- 
den Ortstheil ein neuer Bebauungsplan aufzustellen ist und eintretenden Falls 
die unverzügliche Feststellung des neuen Bebauungsplanes zu bewirken. 
Jahrgang 1875. (Nr. 8375.) 81 ’. 3. 
Ausgegeben zu Berlin den 20. August 1876.
	        
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