Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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(Nr. 8381.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Juli 1875., betreffend die Aufhebung des Unter- 
suchungsamts in Malmedy. 
Ar# Ihren Bericht vom 5. Juli d. J. bestinme Ich hierdurch, daß das 
Untersuchungsamt in Malmedy aufgehoben werden soll. Die weitere Aus- 
führung dees Meines Befehls bleibt Ihnen überlassen. 
Wildbad Gastein, den 19. Juli 1875. 
Wilhelm. 
Leonhardt. 
An den Justizminister. 
  
(Nr. 8382.) Allerhöchster Erlaß vom 2. August 1875., betreffend die Erweiterung der Rechte 
der Fürstlich Hohenzollernschen Behörden. 
A# den Bericht des Staatsministeriums vom 12. Juli d. J. erkläre I 
Mich damit einverstanden, daß die unter Nr. 2. der Verordnung vom 14. Augu 
1852., betreffend die Rechtsverhältnisse der Rrstich Hohenzollernschen Häuser 
(Gesetz Samml. für 1852. S. 771.), getroffene Bestimmung, nach welcher die Fürst- 
liche Hofkammer in den Hohenzollernschen Landen und überhaupt die Behörden, 
welche das dortige Fürstliche Stammvermögen verwalten, die Rechte öffentlicher 
Behörden in glechem Maße wie die Hofkammer der Königlichen Familiengüter 
und deren Unterbehörden genießen sollen, auch auf alle diejenigen Fürstlich 
Hohenzollernschen Behörden Anwendung finde, welche mit der Verwaltung des 
zußerheln der Hohenzollernschen Lande befindlichen Fürstlichen Stammvermögens 
etraut sind. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu publiziren. 
Wildbad Gastein, den 2. August 1875. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. Achenbach. 
An das Staatsministerium. 
  
Be-
	        
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