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(Nr. 8384.) Nachtrags · Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereich
des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.
Vom 17. September 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c.
verordnen auf Grund der I#§. 3. 7. 8. und 14. des Gesetzes, betreffend die
u der Staatsbeamten vom 25. März 1873. (Gesetz Samml. S. 125.),
was folgt:
Einziger Paragraph.
Den nach der Verordnung vom 20. Juli 1874. (Geset, Samm. S. 283.)
zur Kautionsleistung verpflichteten Beamtenklassen aus dem Bereich des Ministe-
riums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten tritt hinzu:
der Verwaltungsinspektor des Universitäts-Krankenhauses zu Greifswald.
Die Höhe der von dem Inhaber dieser Stelle zu leistenden Amtskaution
wird auf dreitausend Mark festgeegt.
Im Hebrigen finden die Vorschriften der vorgedachten Verordnung vom
20. Juli 1874. Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Liegnitz, den 17. September 1875.
CL. S.) Wilhelm.
Für den Minister der geistlichen w.
Angelegenheiten:
Camphausen. Achenbach.
(r. 8385.) Verordnung über die Nachversteuerung der Waarenbestände in den dem Deutschen
Jollgebiete anzuschließenden Theilen der Ortschaften Aumund und Grohn.
Vom 29. Oktober 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r.
Nachdem der Bundesrath beschlossen hat, daß die Stadt Vegesack und die
vom Zollgebiet ausgeschlossenen Theile der Ortschaften Aumund und Grohn von
einem durch das Reichskanzler-Amt a besüimmenden Zeitpunkte ab in die Deutsche
Zollgrenze eingeschlossen werden sollen, dergestalt, daß unter Aufhebung der bis-
berigen Zollgrenze zwischen den gedachten Gebietstheilen und dem Deutschen
Zollgebiet die neue Zollgrenze von der bisherigen Zolllinie bei Burg beginnend
durch das linke Ufer der Lesum bis zur Einmündung in die Weser und weiter
durch eine von der Nordwestspitze des Schönebecker Grodens nach dem Kopf der
nördlichen Hafenmole von Vegesack laufende gerade Linie und sodann durch 4t
rechte