Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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(Nr. 8384.) Nachtrags · Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten aus dem Bereich 
des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. 
Vom 17. September 1875. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
verordnen auf Grund der I#§. 3. 7. 8. und 14. des Gesetzes, betreffend die 
u der Staatsbeamten vom 25. März 1873. (Gesetz Samml. S. 125.), 
was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Den nach der Verordnung vom 20. Juli 1874. (Geset, Samm. S. 283.) 
zur Kautionsleistung verpflichteten Beamtenklassen aus dem Bereich des Ministe- 
riums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten tritt hinzu: 
der Verwaltungsinspektor des Universitäts-Krankenhauses zu Greifswald. 
Die Höhe der von dem Inhaber dieser Stelle zu leistenden Amtskaution 
wird auf dreitausend Mark festgeegt. 
Im Hebrigen finden die Vorschriften der vorgedachten Verordnung vom 
20. Juli 1874. Anwendung. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Liegnitz, den 17. September 1875. 
CL. S.) Wilhelm. 
Für den Minister der geistlichen w. 
Angelegenheiten: 
Camphausen. Achenbach. 
  
(r. 8385.) Verordnung über die Nachversteuerung der Waarenbestände in den dem Deutschen 
Jollgebiete anzuschließenden Theilen der Ortschaften Aumund und Grohn. 
Vom 29. Oktober 1875. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen r. 
Nachdem der Bundesrath beschlossen hat, daß die Stadt Vegesack und die 
vom Zollgebiet ausgeschlossenen Theile der Ortschaften Aumund und Grohn von 
einem durch das Reichskanzler-Amt a besüimmenden Zeitpunkte ab in die Deutsche 
Zollgrenze eingeschlossen werden sollen, dergestalt, daß unter Aufhebung der bis- 
berigen Zollgrenze zwischen den gedachten Gebietstheilen und dem Deutschen 
Zollgebiet die neue Zollgrenze von der bisherigen Zolllinie bei Burg beginnend 
durch das linke Ufer der Lesum bis zur Einmündung in die Weser und weiter 
durch eine von der Nordwestspitze des Schönebecker Grodens nach dem Kopf der 
nördlichen Hafenmole von Vegesack laufende gerade Linie und sodann durch 4t 
rechte
	        
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