Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Ab- 
gaben- 
sätze. 
Mark. Al. 
  
  
mehr;) dann gewalzte und gezogene schmiede- 
eiserne Röhhen ... 
3) feine, aus feinem Eisenguß, polirtem Eisen 
oder Stahl, oder aus Eisen oder Stahl 
in Verbindung mit anderen Materialien, 
soweit sie dadurch nicht unter die kurzen 
Waaren der Nr. 20. des Zolltarifs 
fallen, als: Gußwaaren (feine), lackirte 
Eisenwaaren, Messer, Stricknadeln, Häkel- 
nadeln, Scheeren, Schwertfegerarbeit u. s. w., 
jedoch mit Ausnahme der nachstehend 
unter 4. genanneen . . . . .. 
4) Nähnadeln, Schreibfedern aus Stahl und 
anderen unedlen Metallen, Uhrfournituren 
und Uhrwerke aus unedlen Metallen; Ge- 
wehre aller Art . ............. ... . . . .. ... 
Kurze Waaren, Quincaillerien u. sw.: 
a) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Me- 
tallen, echten Perlen, Korallen oder Edelsteinen 
efertigt; Taschenuhren; echtes Blattgold und 
Blat üÜüiber .. . .. . . .. 
b) Waaren, ganz oder theilweise aus Schildpatt, 
aus unedlen, echt vergoldeten oder versilberten, 
oder mit Gold oder Silber belegten Metallen 
gefertigt; Stutz- und Wanduhren, letztere mit 
Ausnahme der hölzernen Hängeuhren; unechtes 
Blattgold und Blattsilber; feine Galanterie- 
und Quincailleriewaaren (Herren= und Frauen- 
schmuck, Toiletten- und sogenannte Nippestisch- 
sachen u. s. w.) r oder theilweise aus Alu- 
minium ferner dergleichen Waaren aus anderen 
unedlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und 
entweder mehr oder weniger vergoldet oder 
versilbert, oder auch vernirt, oder in Verbin- 
dung mit Alabaster, Elfenbein, Email, Hab 
edelsteinen und nachgeahmten Edelsteinen, Lava, 
Perlmutter, oder auch mit Schnitarbeiten, 
Johrgang 1875., (Nr. 8385.) 87 
  
1 Zentner 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
  
30— 
 
	        
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