3) die Schisssgefäße Königliches oder Reichs= oder Staatseigenthum
—* „oder die gelöschten oder geladenen Waaren für Königliche oder
ür Reichs- oder Staatsrechnung befördert werden, jedock im letz
teren Fall nur auf Vorzeigung von Freipässen.
Zusätzliche Bestimmung.
Bei Umrechnung von Tragfähigkeit oder Ladungsgewicht auf Raumgehalt
werden 10 Zentner gleich einem Kubikmeter Netto-Raumgehalt gerechnet.
Berlin, den 30. Dezember 1874.
(L. S.) Wilhelm.
Camphausen. Achenbach.
Tarif,
nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen zu
Husum im Kreise Husum des Regierungsbezirks Schleswig zu erheben sind.
Vom 30. Dezember 1874.
Es wird entrichtet:
A. Hafengeld von Fahrzeugen:
I. von 12 Kubikmetern oder weniger Netto-Raumgehalt, wenn sie beladen sind:
beim Eingaungeenngnga 10 M.
beim Ausganggg . .. 10
für jedes Fahrzeug;
Anmerkung. Fahrzeuge der vorstehend unter I. bezeichneten Art
bleiben von der Abgabe befteih wenn sie beballastet oder leer sind.
II. von mehr als 12 Kubikmeter bis zu einschließlich 170 Kubikmeter Netto-
Raumgehalt:
a) wenn sie beladen sind:
beim Eingaungen 5 Pf.
beim Ausgangg 5
b) wenn sie Ballast führen oder leer sind:
beim Eingangeeeeeee . . . . . . ... 2
beim Aussaaggagaa . . . . . . . . . . . ... 2
für jedes Kubikmeter des Netto-Raumgehalts;
(Nr. 8250.) . III. von