b. Anwindung
der Negel des
K& 7.
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die Beurtheilung der Gültigkeit der Eheverlöbnisse und die Zeit der Vollziehung
derselben;
. die Beurtheilung der daraus entsiehenden Irrungen auch in dem Falle
wenn blos der zurücktretende Theil, der Beklagte, ein aucländischer Eingepfarrter
ist;
# die Entscheidung über Eheirrungen und Ehetrennungcankräge, der Sühneversuch
und dle Ausstellung des ersorderlichen Sühnezeugmssse;
die heneret die Vorschriften uber die Trauerzeit und die Diopensation
hiervo
die ienen von Geburtsscheinen und Taufzeugnissen;
1. das Verfahren in Beziehung auf das Blatterimpfen,
die eamwerg= der Frage, welches Alter zur Consirmation der Kinder
er forderlich se
. die Beantwortung der Frage, ob Schulpflichtige Kinder vermiethet werden
dürfen?
die Behandlung der Leichen und das Verfahren bei der Todtenschau;
die Abnahme des bedigkeitoeides sowie die Entscheidung über die Zulaͤssigkeit
desselben;
. Die Beantwortung der Frage, ob ein Selbsimorder auf dem Goltesacker
beerdigt werden solle oder nicht; wogegen im ersten Falle die Art
und Weise der Beerdigung nach den Gesetzen und Einrichtunben des
Landes, in welchem der Gotlesacker liegt, zu bestimmen ist;
die geisiliche Concurrenz bei Eidesleistungen;
das Verfahren in Bezug auf die Trauungen der Handwerksgesellen und
Ausländer;
alle in dem betreffenden Staate vorgeschriebenen Offizialanzeigen z. B.
in Bezug auf Schulversaumnisse, Bevölkerungslisten, Geburkolisten fur
die Rekrutirungen u.
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Unter die Angelegenheiten, rücksichtlich welcher sich nach Maaßgabe der in