Contents : Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.

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macht.  Gewinnt  bei  dem  Erscheinen  der  Person  vor  dem
Richter  dieser  die  bestimmte  Uberzeugung,  daß  die  betreffende
Person  aufgehört  hat,  eine  Prostituierte  zu  sein,  oder  beweist
dieselbe,  wenn  der  Richter  diese  Probe  für  gut  findet,  drei
Monate  hindurch  vom  Tage  des  Erscheinens  an,  daß  sie  sich
gebessert  hat,  so  kann  der  Richter  ihre  Enthebung  von  der
Pflicht  periodischer  Untersuchungen  aussprechen.

Der  Nachweis  guter  Aufführung  ist  aber  nicht  geleistet,
wenn  die  Betreffende  während  der  angegebenen  Zeit  sich  in
irgend  einem  Lokale  eines  unter  die  Bestimmungen  dieses
Aktes  fallenden  Ortes  der  Prostitution  ergiebt,  oder  sich  wie
eine  Prostituierte  benimmt.

Ein  Hauseigentümer,  Mieter  oder  Stellvertreter  eines
solchen,  welcher  Grund  hat  anzunehmen,  daß  eine  Person
eine  Prostituierte  ist  und  an  einer  ansteckenden  Krankheit
leidet,  und  der  dennoch  duldet,  daß  eine  solche  in  seinem
Hause  oder  seiner  Wohnung  sich  prostituiert,  oder  sie  gar  dazu
veranlaßt,  wird  mit  Geldbuße  bis  zu  20  Pfd.  Sterl.  oder
mit  Gefängnis  bis  zu  6  Monaten  mit  oder  ohne  Zwangsarbeit
  bestraft,  ohne  den  Strafen  Eintrag  zu  thun,  welche
er  sich  wegen  Haltung  eines  Hauses  der  Unzucht  oder
sonstigen  Unfugs  zugezogen  haben  kann.  —

Diese  Akte  nun  haben  die  unheilvollsten  Folgen  gehabt.
Die  englischen  Behörden  schienen  von  einem  wahren  Fanatismus
  für  die  Vermehrung  der  Objekte  des  geschlechtlichen
Vergnügens  ihrer  Soldaten  und  Matrosen  befallen  zu  sein.
Es  ist  so  weit  gekommen,  daß  einer  armen  und  braven  Frau,
welche  von  ihrem  lüderlichen  Manne  angesteckt  worden,  die
Aufnahme  in  das  Hospital  verweigert  wurde,  wenn  sie  sich
nicht  als  öffentliche  Prostituierte  eintragen  lasse.  Ebenso  wurde
einem  minderjährigen  Mädchen,  welches  ein  spyphilitisches
Übel  unglücklicher  Weise  ererbt  hatte,  die  Aufnahme  verweigert.
Die  meist  fälschlicher  Weise  der  Prostitution  beschuldigten  und
gewaltsam  zur  ärztlichen  Untersuchung  gebrachten  Mädchen