Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

— 184 — 
  
Betrag 
  
  
  
  
für das 
— , Vierteljahr 
— Einnahmee. vom 1. Januar 
S 1877. 
Mark. 
. Uebertrag..... 16,950 
2—9. Beiträge der Mitglieder und sonstige statutenmäßige Ein- 
nahmen geschlossener Wittwen= und Waisen Berpfe. 
gungsanpaleen ................................... 174,150 
10.EinnahmcndesvormaligcnStaatsschatzcs».»»».» 1,980,000 
11. eberschuß des vormaligen Kurfürstlich Hessischen Haus- 
schatzes zu Kassell 37,059 
12. Zinsen von Staats-Aktivkapitallen ... 296/000 
13. Erlös für die den Tilgungsfonds der Staatsschulden 
zu überweisenden Schuldverschreibungen . 1,371,750 
14. rivatrenten-Ablösungskapitalien, welche nach §. 62. des 
Gesetzes vom 2. März 1850. (Gesetz Samml. S. 112.) 
zur Tilgung von Staatsschulden bestimmt sind 7,586 
15. Rente von der Reichsbank nach F. 6. des Vertrages 
wegen Abtretung der Preußischen Bank an das Reich 
vom 17./18. Mai 1875. (Gesetz Samml. S. 224.) 466,432 
16.Geld- und Ordnungsstrafen 34,193 
17. Oerrenlose Erbschaffen .. 26,068 
18. Beiträge zu den Kassen-Verwaltungskosten 29,719 
19.Vertragsmäßige Entschädigungen von fremden Regie- 
runegngnga . . 5,970 
20.Einnahmen der General-Ordensfommission . .. . . . . . . . 1,082 
21. JEinnahmen der Ober-Examinationskommission für die 
Prüfung zu höheren Verwaltungsämttern 15 
22. sMicthen für Wohnungen in Denft ebäuden und Ent- 
schädigungen für Brennmaterial (in Berlin.4 450 
71. Narntn den Hohenzollernschen 
24. ückzahlungen auf früher in den Hohenzollernschen Lan- 
den gewährte Vorschüsse .. . nse 150 
25. Rückzahlungen auf die nach den Gesetzen vom 23. De- 
zember 1867. (Gesetz Samml. S. 1929.) und vom 
3. März 1868. (Gesetz Samml. S. 174.) zur Abhülfe 
des Nothstandes in Ostpreußen gewährten Darlehne 150,000 
26. Rückzahlungen und Zinsen auf die in Folge des Gesetzes 
vom 24. April 187 3. (Gesetz= Samml. S. 185.) zur 
Beseitigung des durch die Sturmfluth der Ostsee her- 
vorgerufenen Nothstandes bewilligten Darlehne 4,238 
Seite. 6 ,ST
	        
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