Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

— 271 — 
außerhalb der Stadt Berlin, beziehungsweise Charlottenburg, in einer Entfernung 
von nicht weniger als 2 Kilometer, aber unter 8 Kilometer von der Grenze des 
Stadtbezirks: 
1) an Tagegeldern, wenn die Ausführung des Geschäfts über einen Tag 
dauert, die vollen, wenn dieselbe aber nur kürzere Zeit dauert, die 
Hüfte der im F§. 1. des Gesetzes vom 24. März 1873. bestimmten 
äbef 
2) an Fuhrkosten: 
a) zwischen Berlin und Charlottenburg und umgekehrt die fahrpreie 
mäßigen Kosten der Benutzung der Pierdeeisenbahn bei der Wahl 
anderer Beförderungsmittel als der Pferdeeisenbahn aber, falls 
deren Nothwendigkeit und wirklich erfolgte Benutzung nachgewiesen 
wird, die wirklich ausgewandten Kosten, 
b) zwischen Berlin beziehungsweise Charlottenburg und sonstigen Ort- 
schaften diejenigen als wirklich verausgabt nachgewiesenen Kosten, 
welche tg ie ihnen von der Dienstbehörde vorgeschriebene 
Art der Beförderung entstanden find. 
Gegeben Berlin, den 12. Juni 1876. 
(L. S.) Wilhelm. 
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. 
  
(Nr. 8434.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Juni 1876., betreffend die Errichtung einer sechsten 
Königlichen Eisenbahnkommission für die Verwaltung des Bergisch-Märkischen 
Eisenbahnunternehmens. 
A## Ihren Bericht vom 20. Juni d. J. genehmige Ich, daß für die Ver- 
waltung des Bergisch-Märkischen Eisenbahnunternehmens in Hagen eine sechste 
Königliche Eisenbahnkommission nach Maßgabe der in Meinem Erlasse vom 
28. September 1872. (Gesetz Samml. S. 637.) gegebenen Bestimmungen errichtet 
wird. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. 
Bad Ems, den 23. Juni 1876. 
Wilhelm. 
Achenbach. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Angelegenheiten. 
  
(Nr. 8433—8434.) Be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.