Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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g. 134. 
Das Bezirksverwaltungsgericht entscheidet auf Klage der zuständigen Be- 
hörde über die Zurücknahme: 
1) der im vorstehenden §. 133. Nr. 2. nicht gedachten, im H. 53. der 
Reichsgewerbeordnung aufgeführten Approbationen, Genehmigungen und 
Bestallungen; 
2) der Konzessionen der Versicherungsunternehmer, sowie der Auswande- 
ugsunseinehmmer und Agenten (Gesee vom 7 und 17. Mai 1853., 
Gesetz Samml. S. 729. und 293.); 
3) der Konzessionen der Handelsmakler (§. 71. der Gewerbeordnung vom 
17. Januar 1845., Gesetz Samml. S. 41.); 
4) der Patente der Elbschiffer (SG§. 12. 13. der Additionalakte zur Elb- 
schffahrtzatte vom 13. April 1844., Gesetz Samml. S. 458. ff. und 
§. 31. Absatz 3. der Reichsgewerbeordnung); 
5) der Prüfungszeugnisse der Hebammen (K. 30. Absatz 2. der Reichs- 
gewerbeordnung). 
K. 135. 
In den Fällen der . 123. bis 134. beträgt die Frist zur Einlegung der 
Beschwerde gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses (Stadtausschusses, Magi- 
strats) oder Bezirksrathes, zum Antrage auf mündliche Verhandlung vor dem 
Kreisausschusse (Stadtausschusse, Magistah, zur lge gegen Verfügungen der 
Behörden, sowie ##m Bemfung und Repvision gegen 
e. 
urtheile der Verwaltungs- 
gerichte vierzehn 
C. Sonstige gewerbepolizeiliche Angelegenheiten. 
K. 136. 
Der Bezirksrath beschließt: 
1) über die Aufhebung oder Veränderung der Kehrbezirke für Schorn- 
steinfeger (§. 39. der Reichsgewerbeordnung)t 
2) über die Genehmigung zur Erhöhung der bei der Aufnahme in eine 
Innung zu entrichtenden Antrittsgelder (§#. 85. und 103. a. a. O.) 
3) über die Genehmigung von Innungsstatuten und Abänderungen der- 
selben, sowie zur Mufösung von Innungen (§. 92. 93. 99. und 
103. a. a. O.)) ingleichen über die Ertheilung von Korporationsrechten 
an die mit einer Ia#mn verbunden gewesenen Unterrichtsanstalten, 
HKülfskassen oder andere Institute zu öffentlichen Zwecken nach erfolgter 
uflösung einer Innung (H. 94. Absatz 5. a. a. O.); 
4) über die Zahl, Zeit und Dauer der Wochenmärkte, über die fernere 
Gestattung des herkömmlichen Worchemmarätvertehr mit gewissen Hand- 
werkerwaaren von Seiten der einheimischen Verküer G. 64. a. a. O.) 
(Nr. 8446.) 5) dar- 
Kehrbezirke, Märkte, 
Ortsstatuten, 
Innungssachen 2c.
	        
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