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g. 134.
Das Bezirksverwaltungsgericht entscheidet auf Klage der zuständigen Be-
hörde über die Zurücknahme:
1) der im vorstehenden §. 133. Nr. 2. nicht gedachten, im H. 53. der
Reichsgewerbeordnung aufgeführten Approbationen, Genehmigungen und
Bestallungen;
2) der Konzessionen der Versicherungsunternehmer, sowie der Auswande-
ugsunseinehmmer und Agenten (Gesee vom 7 und 17. Mai 1853.,
Gesetz Samml. S. 729. und 293.);
3) der Konzessionen der Handelsmakler (§. 71. der Gewerbeordnung vom
17. Januar 1845., Gesetz Samml. S. 41.);
4) der Patente der Elbschiffer (SG§. 12. 13. der Additionalakte zur Elb-
schffahrtzatte vom 13. April 1844., Gesetz Samml. S. 458. ff. und
§. 31. Absatz 3. der Reichsgewerbeordnung);
5) der Prüfungszeugnisse der Hebammen (K. 30. Absatz 2. der Reichs-
gewerbeordnung).
K. 135.
In den Fällen der . 123. bis 134. beträgt die Frist zur Einlegung der
Beschwerde gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses (Stadtausschusses, Magi-
strats) oder Bezirksrathes, zum Antrage auf mündliche Verhandlung vor dem
Kreisausschusse (Stadtausschusse, Magistah, zur lge gegen Verfügungen der
Behörden, sowie ##m Bemfung und Repvision gegen
e.
urtheile der Verwaltungs-
gerichte vierzehn
C. Sonstige gewerbepolizeiliche Angelegenheiten.
K. 136.
Der Bezirksrath beschließt:
1) über die Aufhebung oder Veränderung der Kehrbezirke für Schorn-
steinfeger (§. 39. der Reichsgewerbeordnung)t
2) über die Genehmigung zur Erhöhung der bei der Aufnahme in eine
Innung zu entrichtenden Antrittsgelder (§#. 85. und 103. a. a. O.)
3) über die Genehmigung von Innungsstatuten und Abänderungen der-
selben, sowie zur Mufösung von Innungen (§. 92. 93. 99. und
103. a. a. O.)) ingleichen über die Ertheilung von Korporationsrechten
an die mit einer Ia#mn verbunden gewesenen Unterrichtsanstalten,
HKülfskassen oder andere Institute zu öffentlichen Zwecken nach erfolgter
uflösung einer Innung (H. 94. Absatz 5. a. a. O.);
4) über die Zahl, Zeit und Dauer der Wochenmärkte, über die fernere
Gestattung des herkömmlichen Worchemmarätvertehr mit gewissen Hand-
werkerwaaren von Seiten der einheimischen Verküer G. 64. a. a. O.)
(Nr. 8446.) 5) dar-
Kehrbezirke, Märkte,
Ortsstatuten,
Innungssachen 2c.