Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

— 405 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Jr. 30. 
  
Inhalt: Geseg, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen und die Gründung 
neuer Ansledelungen in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen 
und Westfalen, S. cos. — Verordnung, betreffend die Tagegelder und die Relsekosten der Me- 
bizinalbeamten, S. 411. 
  
(Nr. 8465.) Gesetz, betreffend die Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen 
und die Gründung neuer Ansiedelungen in den Provinzen Preußen, Bran- 
denburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und Westfalen. Vom 
25. August 1876. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen x. 
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, 
für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen 
und Westfalen, was folgt: 
I. Vertheilung der öffentlichen Lasten bei Grundstückstheilungen. 
1 
Hinsichtlich der Vertheilung der öffentlichen Lasten, welche bei gutsherrlich- 
bäuerlichen Regulirungen, Gemeinheitstheilungen und Ablösungen erforderlich 
wird, und hinsichtlich der Vertheilung der Grundsteuer verbleibt es bei den be- 
stehenden Vorschriften. 
Die Vertheilung der zu den Zwecken der Deich-, Meliorations-, Wald- 
enossenschafts- und ähnlichen Verbände aufzubringenden Abgaben und Leistungen, 
eht den genannten Verbänden nach Maßgabe ihrer Verfassung zu. 
.2. 
Der Vertheilung nach diesem Gesetze unterliegen nur die den Königlichen 
Rentenbanken und Tilgungskaften, sowie dem Domainenfiskus zustehenden Renten 
und, vorbehaltlich der Bestimmungen in F. 10., die aus dem Kirchen-, Pfarr., 
Schul. und Gemeindeverbande entspringenden Abgaben und Leistungen, sofern 
salct ## Grundbesitz haften oder mit Rücksicht auf Grundbesitz zu ent- 
richten sind. 
Sobald eine Vertheilung nach diesem Gesetze endgültig stattgefunden hat, 
ist jedes Trennstück nur für die auf dasselbe vertheilten Lasten der vorbezeichneten 
Art verhaftet. 
Jahrgang 1876. (Nr. 8465.) 60 . 3. 
Ausgegeben zu Berlin den 9. Oktober 1876.
	        
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