Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
NNr. 5.— 
  
Juhalt: Verordnung, betreffend die Reisekosten der Beamten bei der Revision von Eisenbahnstrecken und in 
Strombefahrungs= Augelegenheiten, S. 31. — Kirchengeset, betreffend Abänderung der Emeritirungs- 
Ordnung für die evangelisch- lutherische Kirche der Previnz Hannover vom 16. Juli 1873., S. 33. — 
Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872. durch die Regierungs-Amtsblätter 
publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 28. 
  
(Nr. 8400.) Verordnung, betreffend die Reisekosten der Beamten bei der Revision von Eisen- 
bahnstrecken und in Strombefahrungs-Angelegenheiten. Vom 7. Januar 1876. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen u 
verordnen auf Grund des F. 12. des Gesetzes, betreffend die Tagegelder und 
Reisekosten der Staatsbeamten, vom 24. März 1873. (Gesetz Samml. S. 122.), 
was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Für Dienstreisen Behufs Revision von Eisenbahnstrecken, sowie für 
Dienstreisen in Strombefahrungs-Angelegenheiten, sei es auf Dampfsschiffen 
oder anderen Wasserfahrzeugen, werden, sofern das Transportmittel dem Beamten 
kostenfrei gestellt wird, an Resekosten nur die Entschädigungen für Zu= und 
Abgang gezahlt, welche dem Beamten gemäß §. 4. ad l. des obengenannten 
d bei den auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurückgelegten Dienstreisen 
zustehen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 7. Januar 1876. 
. S.) Wilhelm. 
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Achenbach. 
  
Johrgang 1876. (Nr. 8400—8401.) 6 (Nr. 8401.) 
Ausgegeben zu Berlin den 4. März 1876.
	        
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