Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1877. (68)

— 111 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 10. — 
  
Jnbalt: Gesed, betreffend die Auslösung des Lehnsverbandes der dem Sächsischen Lehurechte, der Magdeburger 
Pollzeiordnung und dem Longobardischen Lehnrechte, sowie dem Ullgemeinen Preußischen Candrechte 
unterworfenen Lehne in den Provinzen Sachsen und Brandenburg S. 111. — Gesetz, betreffend die 
Revision — beziehentlich Abänderung — der Reglements der öffentlichen Feuersozietäten, S. 131. — 
Geseßz, betreffend die Ausdehnung des ischereigesetzes für den Preußischen Staat vom 30. Mai 1874. 
auf den Kreis Herzogthum Lauenburg, S. 122. 
  
(Nr. 8495.) Gesetz) betreffend die Auflösung des Lehnsverbandes der dem Sächsischen Lehn- 
rechte, der Magdeburger Polizeiordnung und dem Longobardischen Lehnrechte, 
sowie dem Allgemeinen Preußischen Landrechte unterworfenen Lehne in den 
Provinzen Sachsen und Brandenburg. Vom 28. März 1877. 
Wiu# Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, 
was foldgt: 
Erster Abschnitt. 
Allgemeine Bestimmungen über die Aufhebung des Lehnsverbandes in 
den Provinzen Sachsen und Brandenburg) und besondere Vorschriften 
über die Auflösung desselben bei den dem Sichsischen Lehnrechte 
unterworfenen Lehnen. 
C. 1. 
Der nch bestehende Lehnsverband in den Provinzen Sachsen und Branden- 
burg wird in Bezug auf sämmtliche, dem Sächsischen Lehnrechte, dem Lehnrechte 
der Magdeburger Poeltzeierdnung und dem Longobardischen Lehrrechte, sowie 
dem Allgemeinen Landrechte unterworfene Lehne, einschließlich der Alerlehe 
Bauer- und Bürgerlehne, Geldlehne und Lehnsstämme, mit alleiniger Ausnahme 
der Thronlehne und der im F§H. 15. gedachten Lehnsstämme, nach Maßnahme 
dieses Gesetzes aufgelöst. 
Die Auflösung des Lehnsverbandes bezieht sich auch auf die zu den 
Thronlehnen gehörig gewesenen Afterlehne. 
Johrgang 1877. (Nr. 8495.) 18 . 2. 
Ausgegeben zu Berlin den 21. April 1877.
	        
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