Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXIX. Band. (39)

Haese,  Das  gewerbliche  Schulwesen.  457

ienigen  Teil  der  Jugend  eines  Volkes,  der  noch  nicht  seine  Arbeit  auf
einen  bestimmten  Beruf  gerichtet  hat.  Der  bekannte  Satz:  „nicht  für
die  Schule,  sondern  für  das  Leben  lernen  wir,“  hat  hier  nur  die  Bedeutung,
  daß  die  Bildungsarbeit  allen  Berufen  dienstbar  gemacht
werden  muß.  Wir  können  deshalb  hier  mit  Recht  von  einer  allgemeinen
  Bildung  sprechen.  Hierher  gehören  unsere  Volks-,  Bürger-,
Mittel-,  Realschulen  und  Gymnasien.  —  Die  B  Berufsschulen  um.
fassen.  diejenigen  Schüler,  die  bereits  einen  Beruf  erwählt  haben,
in  dem  sie  tätig  sind  oder  zu  dem  sie  sich  besonders  vorbereiten.  Bei
praktischen  Berufen  werden,  bei  wenigen,  unberechtigten  Ausnahmen,
bereits  Berufskenntnisse  für  die  Schulbildung  vorausgesetzt:  Fortbildungs-,
  Fach-,  gewerbliche,  Mittel-  und  Hochschulen.  Die  gelehrten
Berufe  stellen  gewöhnlich  diese  Bedingung  nicht,  sondern  sie  vereinigen
  die  Berufsbildung  zugleich  mit  der  Berufsausbildung.  —
Für  die  Ausbildung,  die  als  abgesonderte  Arbeit  hauptsachlich
bei  den  praktischen  und  handwerklichen  Berufen  in  Frage  kommt,  gibt
es  zwei  wichtige  Veranstaltungen:  Meisterwerkstatt  und  Schulwerkstatt
  als  Ersatz.  und  Ergänzungswerkstatt.  Entweder  kommt  nur  eine
von  beiden  in  Betracht,  oder  beide  arbeiten,  sich  gegenseitig  ergänzend,
nebeneinander.

Das  Verhältnis  von  Bildung  und  Ausbildung  kommt  bei
den  gelehrten  Berufen  in  den  Universitäten  in  der  vollkommensten
Form  zum  Ausdrucke.  Die  Universitäten  vereinigen  zu  diesem
Zwecke  nach  Möglichkeit  in  sich  diejenigen  Veranstaltungen,  die  der
praktischen  Anwendung  dienen:  Laboratorien  aller  Art,  Kliniken,
Seminare.  —  Wenn  aber  die  Berufe  sich  mehr  nach  der  technisch
praktischen  Seite  wenden,  so  erscheinen  jene  Einrichtungen  nicht  mehr
ausreichend.  Deshalb  nehmen  die  technischen  Hochschulen  zur
Ausbildung  das  praktische  Leben  zu  Hilfe,  indem  sie  für  das  Berufsexamen
  den  Nachweis  praktischer  Berufstätigkeit  verlangen.  Darin
liegt  eine  große  und  bedeutungsvolle  Wahrheit:  im  technisch-prak.-tischen
  Berufe  muß  die  Ausbildung  mit  dem  praktischen  Leben  in  Verbindung
  bleiben,  wenn  sie  erfahrungswahr  und  von  Wert  sein  soll.
Aber  noch  eine  andere  Seite  ist  bei  den  technischen  Hochschulen  höchst
bemerkenswert.  Sie  kommen  bald  zu  der  Üüberzeugung,  daß  die
rennung  von  Berufsbildung  auf  der  Hochschule  von  der  Ausbildung
im  praktischen  Leben  einen  Dualismus  in  die  Bildungsarbeit  hineinbringe.
  So  notwendig  die  Ausbildung  im  praktischen  Leben  auf  der
einen  Seite  war,  so  gab  sie  auf  der  andern  Seite  keine  genügende
Gewähr  für  Allseitigkeit  und  Tiefe  und  gab  endlich  nicht  die  Möglichkeit,
  Bildung  und  Ausbildung  zwecks  geistiger  Assimilation  in  Vere
bindung  zu  setzen.  Um  das  zu  erreichen,  stellt  man  zwischen  die  Berufsbildungsstätte
  und  die  Ausbildung  im  praktischen  Leben  ein
Bindeglied  in  Form  von  Laboratorien,  Versuchsanstalten,  Modellier-Ateliers
  und  Werkstätten.  Durch  diesen  wichtigen  Schritt  wurde  die
Ausbildung  vertieft,  Bildung  und  Ausbildung  zu  einheitlicher,  durchgeistigter
  Gesamtwirkung  gebracht,  wie  bei  den  Universitäten,  befruchtet
  durch  Erfahrungen  des  praktischen  Lebens.  Einen  ähnlichen
Weg  haben  auch  die  technischen  Mittelschulen  (Maschinenbau-,