10) der Stadtkreis Berlin .. . .. .................. . ... 289,155 Mark,
I) der Stadtkreis Frankfurt a. M............... .... 39,453
12) der Landeskommunalverband der Hohenzollernschen
Ladegg .... .. . .. . . . .. . .. . 46,021
13) der Provinzialverband von Hannover für das dem-
selben einverleibte Jadegebbktt ... 2,739
II. von denjenigen 4 Millionen Mark, welche den Rest der nach §. 20 a. a. O.
für die Uebernahme der Verwaltung und Unterhaltung der Staatschausseen
gewährten Jahresrente von 19 Millionen Mark bilden:
1) der von Preuße 620,171 Mark,
2) der von Brandenburg . .......... 394,647
3) der von Pommern. . . .. . .... . . . . 294,331
4) der von Posen 290,400
5) der von Schlestsien 529,405
6) der Provinzialverband von Sachsen 312,700
7) der Provinzialverband von Schleswig-Holstein. 177,856
8) der Provinzialverband von Hannover (einschließlich des
) Dppinzulverband von H ........ (schßch 375,400-
9) der Provinzialverband von Westfalen 264,2900
10) der Kommunalverband des Regierungsbezirks Kassel 119,120
11) der Kommunalverband des Regierungsbezirks Wies-
baddeen . .. 74,549
12) der Stadtkreis Frankfurt S 10,195
13) der Provinzialverband der Rheinproriz 450,888
14) der Stadtkreis Berrnnn 74,815
15) der Landeskommunalverband der Hohenzollernschen
EE 1173131
K. 2
Der Finanzminister, der Minister des Innern und der Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Brühl, den 12. September 1877.
(L. S.) Wilhelm.
Zugleich für den Minister des Innern:
Camphausen. Achenbach.
(Tr. 6522.