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Nr.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
Verzollung.
Abgaben-
sätze.
Mark. Pf.
b) Nähnadeln, Schreibfedern aus Stahl und anderen
. unedelen Metallen, Uhrfournituren und Uhrwerke aus
unedelen Metallen; Gewehre aller VDtt
Kurze Waaren, Quincaillerien u. s. w.:
a) Waaren ganz oder theilweise aus edelen Metallen,
echten Perlen, Korallen oder Edelsteinen gefertigt;
Taschenuhren; echtes Blattgold oder Blattsilber..
b) Waaren, ganz oder theilweise aus Schildpatt, aus
unedelen, echt vergoldeten oder verfilberten, oder mit
Gold oder Silber belegten Metallen gefertigt; Stutz-
und Wanduhren, letztere mit Ausnahme der hölzernen
Hängeuhren unechtes Blattgold und Blattsilber; feine
alanterie- und Quincailleriewaaren (Herren= und
Frauenschmuck--, Toiletten- und 6P. Nippestischsachen
u. s. w.) gung oder theilweise aus Aluminium, ferner
dergleichen Waaren aus anderen unedelen Metallen,
jedoch fein gearbeitet und entweder mehr oder weniger
vergoldet oder versilbert, oder auch vernirt, oder in
Verbindung mit Alabaster, Elfenbein, Email, #e.
edelsteinen und nachgeahmten Edelsteinen, Lava, Perl-
mutter, oder auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Kameen,
Ormamenten in Metallguß und dergleichen; Brillen
und Operngucker) Fächer; feine bossirte Wachswaaren,
Perückenmacherarbeit; Regen- und Sonnenschirme;
Wachsperlen; imgleichen Waaren aus Gespinnsten
von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle oder anderen
Thierhaaren, welche mit animalischen oder vegetabi-
lischen Schnitzstoffen, unedelen Metallen, Glas, Kaut-
schuck, Guttapercha, Leder, Ledertuch (leather cloth),
Papier, Pappe, Stroh oder Thonwaaren verbunden
und nicht besonders tarifirt sind, z. B. Knöpfe auf
Holzformen und dergleihen
Leder und Lederwaaren:
a) Brüsseler und Dänisches Handschuhleder, auch Kor-
duan, Marokin, Saffian und alles gefärbte und
lackirte Leder, mit Ausnahme von Juchtenleder.
b) feine Lederwaaren von Korduan, Saffian, Marobin,
Brüsseler und Dänischem Leder, von sämisch= und
rr. 8536.)
1 Zentner
desgl.
desgl.
desgl.
30—
454
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