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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 20 —
Juhalt: *•r# l ble Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom
8978/79, S. 221. — Gese)d, betreffend den Forstdiebstahl, S. 233. — Ausführungsgeset
1 —*d Gerichtsverfassungsgesen, S. 280.
(Nr. 8565.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Elratsszanshaite. Etat
für das Jahr vom I. April 1878/79. Vom 13. April 1
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛ.
*- mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie,
. 1.
Die unter den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben Kapitel 14
Titel 86 des durch das Gesetz vom 9. gbruar= 1878 (Gesetz-Samml. S. 21)
estgestellten Staatshaushalts-Etats für das r vom 1. April 1878/79 zum
eubau eines Seminarinternats in Mentabaur bewilligte erste Rate von
250 000 Mark kann bis zur — von 225 000 Mark zum Ankauf fertiger
Oebaud B.pesee *. Mark ist für die Einrich und Ausstattu
Der von ist für die Einrichtung attung
dieser Gebäude als Seminaranstalt verfügbar.
§. 2.
e Pinanene und der Minister der geistlichen, Unterrichts= und
Medizinal-Angelegenheiten sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 13. April 1878.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal.
v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
Ee#. Semml. 1878. (Nr. 8565—8566.) 37
Ausgegeben zu Berlin den 14. Mai 1878.