— 323 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 33. —
Inhalt: Gesetz, betreffend die Erwerbung von Grundslücken zum Neubau der geburkshülflichen Klinik der
Universität zu Berlin, S. 323. — Bekanntmachung der nach dem Geseßh vom 10. April 1872
durch die Regierungs- Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden c., S. 324.
(Nr. 8582.) Gesetz, betreffend die Erwerbung von Grundstücken zum Neubau der geburts-
hülflichen Klinik der Universität zu Berlin. Vom 27. Dezember 1878.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen .
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt:
K. 1.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Erwerbung von Grundstücken
zum Neubau der geburtshülflichen Klinik der Universität zu Berlin die Summe
von Einer Million zweihunderttausend Mark zu verwenden.
S. 2.
Die Mittel zur Leistung dieser Ausgabe sind zunächst vorschußweise aus
bereiten Beständen der Generalstaatskasse zu entnehmen.
Die Deckung des Vorschusses erfolgt durch den Staatshaushalts-Etat für
das Jahr vom 1. April 1879/1880.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 27. Dezember 1878.
(#. S.) Wilhelm.
Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal. v. Bülow. Hofmann.
Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
Oes. Samml. 1878. (Nr. 8582.) 55
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1878.