2)
3
t
4)
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Uebertrag
b) von den durch das Gesetz vom 17. Juni 1874 (Gesetz-
Samml. S. 256) bewilligten Krediten, und zwar:
1) von 22 950 000 Mark zum Bau der Eisen-
bahn von Insterburg über Darkehmen, Gol-
dap und Oletzko nach Prostken zum Anschluß
an die Russische Bahn
Grajebvo . ...
von 16 800 000 Mark zum
Bau der Eisenbahn von
Jablonowo über Graudenz
nach Laskowit . .
von 55 500 000 Mark zum
Bau der Eisenbahn von
einem Punkte an der
Stargard-Posener Bahn
wischen Rokietnice und
Poser über Schneidemühl
nach Belgard, Rügen-
waldermünde und Stolp-
münde . . .... . . . . . . . . . ..
von 24 150 000 Mark zum
Bau der Eisenbahn von
Dittersbach über Neurode
nach Glats.
von 13500 000 Mark zum
Bau der Eisenbahn von
Cassel über Helsa nach
Waldkappel zum Anschluß
an die Bahn von Berlin
nach Wetzlllr . ..
von 18 900 000 Mark zum
Bau der Eisenbahn von
Dortmund nach Ober-
hausen resp. Sterkrade
nebst Zechenzweigbahnen.
6 600 000
3000 000
18 300 000
2 000 000
5 500 000
1 000 000
on: Bialystock nach
Mark,
zusammen.
c) von dem durch das Gesetz vom 9. Juli 1875
(Gesetz-Samml. S. 529) zum Ankauf und zur
Vollendung der Pommerschen Central-Eisenbahn
(Tr. 8764.)
mit 15 300 000 Mark bewilligten Kredite
zu übertragen
34 290 163/26 Mark,
36 400 000
3 000 000 -
73 690 163/26 Mark