Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

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Uebertrag. .. 42850 924 Mark 
Samml. S. 213) auszugleichende Mehr- 
—— .. ..... 13 395 Mark, 
sowie der Betrag von . . . . . . . ... 467 - 
um welchen sich das Veranlagungssoll eines 
Bezirkes für 1880/81 in Folge nachträg- 
licher Berichtigung eines vorgekommenen 
Irrthums erhöht hat. 
Sind zusammen 13 82 
und verbleiben 42 837 062 Mark. 
Veranlagt sind für das Jahr 1881/82 ... 43 904 118 
mithin mehr .. 1 067 056 Mark. 
Hiernach würden, um die berichtigte Soll-Einnahme von 42 837 062 Mark 
zu erhalten, auf jede 3 Mark der veranlagten Jahressteuer zu entrichten sein: 
2 Mark 92 7½0 Pfennig. 
In Folge der gesetzlich vorgeschriebenen Abrundung (Artikel II des Gesetzes 
vom 12. März 1877, GesetzSamml. S. 19) sind für das Jahr vom 1. April 
1881/82, wie oben bestimmt worden, 2 Mark 88 Pfennig auf je 3 Mark der 
veranlagten Jahressteuer zu entrichten, und ist die Ausgleichung des Ausfalls, 
welcher sich auf 689 109 Mark berechnet, dem nächsten Jahre vorzubehalten. 
Berlin, den 21. März 1881. 
Der Finanzminister. 
Bitter. 
Redigirt im m Buraan des Staats-Ministeriums. 
Berlin, ge gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
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