Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

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der Großherzoglichen Linie des Hessischen Fürstenhauses an dem Fideikommisse des 
Kurfürstlichen Hauses, namentlich den in den Artikeln 1 und 2 des Vertrages 
vom 26. März 1873 aufgeführten Gegenständen desselben, zustehenden Rechte auf 
die Krone Preußen. 
Artikel 2. 
Sollte der Mannesstamm der Casseler Linien des Hessischen Fürstenhauses 
vor dem Mannesstamme der Großherzoglichen Linie aussterben, so soll die letztere 
Linie zur Succession in das zufolge Artikel 5 des Vertrages vom 26. Mätz 1873 
konstituirte Privatfamilienfideikommiß der Kurhessischen Fürstenfamilie unter Fest- 
haltung und entsprechender Ergänzung der für dieses Fideikommiß ergangenen 
statutarischen Bestimmungen nach der Linealfolge und dem Rechte der Erstgeburt 
in dem durch Artikel 4 des Vertrages vom 13. Dezember 1880 für den Fall der 
Succession der Philippsthaler Linien festgesetzten Umfange berufen sein. 
Gelangt die Großherzogliche Linie in diese Succession, so treten die Nach- 
folger in das Privatfamilienfideikommiß der Kurhessischen Fürstenfamilie für die 
Krone Preußen in die von letzterer nach Artikel 5 des Vertrages vom 26. März 
1873, beziehungsweise Artikel 7 des Vertrages vom 13. Dezember 1880 über- 
nommene Verpflichtung ein, für eine angemessene Dotirung der überlebenden 
Prinzessinnen der Casseler Linien zu sorgen. 
Mit dem Aussterben des Mannesstammes der Großherzoglichen Linie des 
Hessischen Fürstenhauses fällt das Privatfamilienfideikommiß der Kurhessischen 
Fürstenfamilie, falls dasselbe auf diese Linie übergegangen sein sollte, an die 
Krone Preußen zurück. 
Artikel 3. 
Die Ratifikations-Urkunden des gegenwärtigen Vertrages sollen sobald als 
möglich in Berlin ausgetauscht werden. 
So geschehen Berlin, den 13. Januar Ein Tausend Acht Hundert Ein 
und Achtzig. 
(I. S.) Hans Rüdorff. 
(I. S.) Carl Neidhardt. 
(I. S.). Oswald Freiherr v. Richthofen. 
Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung der 
Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.
	        
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