Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

XXXIV Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1881. 
  
  
Datum usgegeben Nr. Nrr. 
des zu Inhalt. des des Seite 
Gesetzes 2c.] Berlin. Stücks. Gesetzes. + 
1881. 1881. , 
31.Augnst.28.9k1br.KonzessionsUrhdebetr.denBaunnchtricb 25. — 338. 
einer normalspurigen Eisenbahn untergeordneter Nr. 10. 
Bedeutung von Crenzthal nach Hilchenbach 
durch die Bergisch. Märkische Eisenbahn- 
gesellschaft. 
3. Septbr.] Dezbr.Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Zinsfußes 27 — 349. 
der auf Grund der Allerböchsten Privilegien Nr. 1. 
vom l. uni 1866, 2S.Ottober 1868, 30. August 
1onßn und iober 1971 seitens der Stadt 
ie aufgenommene en Anleihen von vier. 
einhalb auf vier Prozent. 
5 — 28. Oktbr.Allerb. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent. 25 — 338. 
eignungsrechts bezüglich derjenigen Grund- Nr. 11. 
stücke, welche für die Anlage eines Baubofes 
bei der Wasserbauinspektion zu Ebers, 
walde zur dauernden oder vorübergehenden 
Benutzung in Anspruch zu nehmen sind. 
8. — 19. Novbr.] Privileginm wegen Ausfertigung auf den Inhaber 26. — 344. 
lautender Anleihescheine des Provinzial. Nr. 4. 
verbandes der Provinz Westpreußen bis zum 
Betrage von 3000 000 Mark. 
4. — 19 — Allerh. Erlaß, betr. die Herabsetzung des Jinsfußes 26 — 344. 
der in Gemaßbeil der Allerböchsten Privilegien Nr. 5. 
vom 30. August 1875 und 2.1. Oktober 1877 
von dem Kreise Westbavelland aufgenom. 
menen Anleihen von viereinhalb auf vier 
Prozent. 
14. — 19 — Privileginm wegen eventueller Ausfertigung auf 26. — 345. 
den Inhaber lautender Anleihescheine der Nr. 6. 
Stadt Geisenbeim bis zum Vetrage von 
160 000 Mart Reichewährung. 
15. — 16 Oktbr. Tarif, nach welchem die Hafenabgaben in Eckern- 24. 8811.622-325 
förde, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf 
Weiteres zu erbeben sind. 
20. — 28 — Tarif, nach welehem die Abgaben für die Ve- 25 SSII.3236. 
nutzung des Jafens in Brunsbüttel, 
Kreises Süderditlmarschen, Regierungsbezirks 
Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. 
  
  
  
  
 
	        
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