Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1881. (72)

VI

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1881.

 

Datum

des
Gesetzes  2c.

Ausgegeben

zu
Berlin.

Inhatlt.

Nr.
des

Stücks.

Nr.
des

Gesetzes.

Seite.

 

1880.
15.  Novbr.

1o
—
l

29.  —

1.  Dezbr.

 

1881.
25.  Jaur.

27.  —

Allerb.  Erlaß,  betr.  die  Heraksetzung  des  Zinsfußes
  der  auf  Grund  der  Allerhöchsien  Privilegien
  vom  10.  August  1870  und  vom  1.  November
  1874  ausgegebenen  Anleihescheine
der  Stadt  Altona  von  vier  und  einhalb  auf
vier  Prozent.

Allerb.  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung  einer  Abänderung
  des  vorletzten  Sabes  des  §.  61  des
Reglements  für  die  Nassanische  Brandoer.
sicherungs-Anstalt  zu  Wiesbaden  vom
27.  November  1872.

Statut  für  die  Düssel-  Fischereigenossenschaft
  in  dem  Kreise  Mettmann  und  dem
Landkreise  Düsseldorf.

Privileginm  wegen  Ausfertigung  auf  den  Indaber
lautender  Stadtauleihescheine  der  Stadt
Langensalza  im  Betrage  von  750  000  Mark.

Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber
lautender  Kreisanleibescheine  des  Kreises
Greiffenberg  in  Pommern  im  Betrage  von
400  000  Mark.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts
  an  den  Kreis  Guben  bezüglich
der  zum  Bau  der  Chausseen  von  Guben
über  Beitzsch  bis  zur  Pförten=  Sommerfelder
Chaussee  und  von  Guben  über  die  städtische
Oberförsterei  Heidetrug  bis  zur  Grenze  des
Kreises  Crossen  zum  Anschlusse  an  die  von
letzterem  Kreise  gebaute  Chaussee  von  Crossen
in  der  Richtung  auf  Guben  erforderlichen
Grundstücke.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Rechts
zur  Erbebung  des  tarifmäßigen  Chausseegeldes
an  den  Kreis  Ohlau  auf  der  von  demselben
als  Fortsetzung  der  Domslau-Jerasselwitzer
Kreischaussee  erbauten  Chaussee  von  der
Breslau-Oblauer  Kreisgrenze  über  Sottwitz
und  Leisewitz  nach  Märzdorf  bis  zur  Breslau-Ohlauer
  Provinzialchaussee.

 

 

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Nr.  12.

Nr.  13.

12.
Nr.  2.

Nr.  14.

Nr.  15.

4.
Nr.  16.

4.
Nr.  17.