Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

54  Schluß  des  Reichstags.  1868

Acten,  Bestände  und  Maaßregeln  der  Verwaltung  und  wird
jährlich  dem  Reichstag  Rechnung  über  dieselbe  zur  Entlastung
vorlegen.

Der  vorgeschlagene  Ausgleich  bestand  also  darin,  daß
nicht  im  Allgemeinen  über  die  bleibende  Einrichtung  der
Bundesschulden-Verwaltung  bestimmt  wurde,  wobei  dann
nothwendig  eine  Partei  auf  ihre  Grundsätze  über  die  Clausel
Migquel  hätte  verzichten  müssen,  sondern  daß  für  jetzt  nur
die  Verwaltung  der  Anleihe  von  1867  eine  provisorische
Regelung  in  einer  Weise  erhielt,  welche  alle  erforderlichen
Cautelen  für  die  Sicherheit  der  Staatsinteressen  darbot.

Das  Haus  beschloß  sogleich  auch  für  diese  Vorlage  eine
Vorberathung  im  Plenum;  der  Tag  für  dieselbe  wurde  aber
noch  nicht  bestimmt,  da  alle  Welt  vor  der  öffentlichen  Erörterung
  der  entscheidenden  Frage  Berathungen  innerhalb
der  Fractionen  und  zwischen  ihnen  wünschte.

Über  den  Verlauf  dieser  Gespräche  liegen  keine  Berichte
vor.  Die  Ergebnisse  traten  sehr  bald  zu  Tage.

Die  Fortschrittspartei  hatte  von  Anfang  an  keine  Anleihe
für  den  jungen  Bundesstaat  gewollt,  und  sie  sich  höchstens  gesallen
  lassen,  wenn  damit  die  Verantwortlichkeit  der  Minister
erreicht  würde.  Von  dem  Vermittlungsantrag  wollte  sie  also
nichts  wissen.  Daß  mit  dessen  Verwerfung  die  Entwicklung
der  Marine  in  völliges  Stocken  gerathen  würde,  machte  bei
ihr  keinen  Eindruck.  Für  die  Marine  zeigte  sie  überhaupt
nur  ein  schwaches  Interesse,  und  vollends  wegen  einer,  zur
Zeit  noch  nicht  einmal  erkennbaren,  Kriegsgefahr  cin  hohes
Princip  politischer  Freiheit  aufzugeben,  wies  sie  energisch
zurück.  Ein  Staat,  der  auf  die  Freiheit  verzichtet,  war
Waldeck's  Ausspruch,  verdient  nicht  zu  leben.