Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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Die  von  dem  Fürsten  von  Thurn  und  Taxis  dem  Parrverweser  Egle  in  Steinbach
bei  Comburg  auf  die  Pfarrstelle  Obersulmentingen,  Dekanats  Biberach,  ertheilte  patronatische
Ernennung  ist  landesherrlich  am  25.  v.  M.  bestätigt,  und

vurch  höchste  Entschließung  vom  26.  v.  M.  der  Uebertragung  der  zu  Altdorf,  Oberamts
  Ravensburg,  neu  errichteten  Posterpedition  (oben  S.  273)  an  den  Karl  Ruoff  daselbst
  die  landesherrliche  Bestätigung  ertheilt  worden.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung  den  Verkauf  eines  Theils  des  Vorraths  an  älteren  Regierungs-Blättern  und
Rechts-Erkenntnissen  betreffend.

Da  die  noch  vorhandenen  einzelnen  Nummern  des  Regierungs-Blatts  von  den  Jahren
1840—1845  und  die  unvollständigen  Eremplare  der  Rechts-Erkenntnisse  von  den  Jahren
1825—1845  nach  dem  31.  August  1848  als  Makulatur  werden  verkauft  werden;  so  wird
dieses  zu  dem  Zwecke  öffentlich  bekannt  gemacht,  damit  diesenigen,  welche  zur  Ergänzung
mangelhafter  Eremplare  des  Regierungs-Blatts  und  der  Rechts-Erkennlnisse  noch  einzelne
Nummern  jener  älteren  Jahrgänge  zu  kaufen  wünschen,  dieß  bis  zu  dem  gedachten  Zeitpunkte
  thun  mögen.

Der  Preis  dieser  Blätter  ist  aufeinen  Kreuzer  für  den  Bogen  heralgesetzt  worden,
  wie  dieß  bezüglich  der  einzelnen  Nummern  des  Regierungs-Blatts  von  den  Jahren
1806  —1839  durch  Verfügung  vom  22.  September  1843  (Reg.  Blatt  S.  706)  geschah.

Stuttgart  den  1.  August  1848.  Für  den  Departements-Chef:

Harpprecht.

"8)  Des  Departements  des  Innern.

Des  Ministerium  des  Innern.

a)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Auszeichnung  des  Polizei-Wachtmeisters  Falschebner  in  Ulm.
Seine  Köuigliche  Majestät  haben  vermöge  Höchster  Entschließung  vom  28.  v.  M.