Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1902. (34)

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Wie  sehr  dieser  Beschluß  der  öffentlichen  Meinung  ent—
sprach,  zeigte  die  beinahe  vollständige  Bestätigung  des  Ge—
meinderates  bei  dessen  Neuwahl  im  Januar  1881,  namentlich
cuch  diejenige  von  Yves  Guyot.

Leider  aber  war  die  Sache  ohne  Erfolg.  —  Die  „Sittenbrigade“
  wurde  allerdings  aufgehoben,  aber  in  die  Sicherheitsbrigade
  einverleibt,  d.  h.  die  letztere  setzte  nur  in  verstärktem
  Maße  fort,  was  sonst  die  erstere  besorgt  hatte.
Die  willkürlichen  Verhaftungen  und  der  Zwang  zu  ärztlichen
Untersuchungen  blieben  unverändert.  Statt  84  funktionierten
jetzt  330  Leute  im  Gebiete  der  Sittenpolizei,  d.  h.  machten
Jagd  auf  Frauen  ohne  Unterschied  zwischen  Schuld  und
Unschuld,  ließen  aber  die  Männer  ungeschoren!  Der  bereits
erwähnte  Polizeipräfekt  Andrieux  hatte  es  so  zu  drehen
und  zu  wenden  gewußt.  Die  Beschwerden  des  Gemeinderates
  gegen  diese  Entwickelung  wurden  von  der  Regierung,
die  sich  ihres  Geschöpfes  Andrieux  annahm,  niedergeschlagen.
Ja  sogar  die  Deputiertenkammer  nahm  mit  374  gegen  72
Stimmen  Partei  für  Andrieux  gegen  den  Gemeinderat!

Am  29.  März  1881,  4½  Uhr  nachmittags,  begab  sich
die  Witwe  Eyben  in  Paris  nach  der  Passage  der  Panoramas,
um  hier  ihre  zwei  Kinder  zu  erwarten,  die  aus  der  Schule
kommen  sollten.  In  der  Besorgnis,  zu  spät  zu  kommen,
schnell  gehend,  wurde  sie  von  drei  Männern  angehalten,
welche  „das  schöne  Kind“",  wie  sie  sie  nannten,  aufforderten,
ihnen  nach  dem  Posten  zu  folgen  und  sie  ungeachtet  ihres
Widerstandes  dahin  führten.  Umsonst  waren  ihre  Bitten;
sie  wurde  bis  8  Uhr  abends  festgehalten,  dann  in  ein  Gefängnis
  gesperrt  und  mitternachts  im  Zellenwagen  nach  der
Polizeipräfektur  geschleppt,  wo  sie  zwei  Tage  in  einer  Zelle
schmachtete.  Endlich  wurde  sie  verhört  und  der  Widersetzlichkeit
  gegen  die  Polizei  angeklagt.  Erst  am  dritten  Tage
wurde  sie  entlassen,  aber  schon  am  vierten  vor  den  Substituten

  des  Polizeipräfekten  gerufen  und  aufgefordert,  zu
Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn,  Sittenpolizei  6