Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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(Nr. 9098.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Juli 1885, betreffend die Ressortverhältnisse der 
Provinzialbehörden in Ausübung der Schulaufsicht über die Taubstummen- 
und Blindenanstalten. 
Ar# den Bericht des Staatsministeriums vom 18. Juli d. J. will Ich hierdurch 
genehmigen, daß die Ausübung der Schulaufsicht in Gemäßheit des Gesetzes vom 
11. März 1872 über die öffentlichen Taubstummen= und Blindenanstalten in der 
Provinzial-Instanz dem Geschäftskreise der Provinzial-Schulkollegien überwiesen 
wird, und zugleich den Minister der Unterrichts-Angelegenheiten ermächtigen, auch 
diejenigen Privatnnstalten der gedachten Kategorien, bei welchen dieses für zweck- 
mäßig zu erachten ist, dem Geschäftskreise derselben Behörde zu überweisen. 
Bad Gastein, den 27. Juli 1885. 
Wilhelm. 
v. Puttkamer. Lucius. v. Goßler. v. Scholz. Gr. v. Haffeldt. 
An das Staatsministerium. 
  
(Nr. 9099.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen 
Theil der Bezirke der Amtsgerichte Gieboldehausen, Stade und Uelzen. Vom 
21. November 1885. 
Auf Grund des F. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz 
Hannover (Gesetz Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justiz= 
minister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das 
Grundbuch im §. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Gieboldehausen gehörigen Bezirk der 
Gemeinde Bernshausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Stade gehörigen Bezirke der Gemeinden 
Engelschoff, Breitenwisch, Cranenburg, Gräpel) Behrste, Estorf, Bro- 
bergen, Kuhla, Düdenbüttel, Borstel, Elm, Hagenah, Heinbockel, 
Oldendorf, Mulsum, Essel, Aspe, Sadersdorf, 
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Uelzen gehörigen Forstgutsbezirk 
Süsing 
am I. Januar 1886 beginnen soll. 
Berlin, den 21. November 1885. 
Der Justizminister. 
Friedberg. 
  
 
	        
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