Full text : Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874-1876.

—  25  —

eines  Krieges  bei  der  gleichen  Bevölkerungszahl  wie  das  Königreich
  Sachsen  eine  Armee  von  über  200,000  Mann  aufstellen
kann,  giebt  dafür  jährlich  nur  8  Millionen  Mark  aus,  und  dabei
werden  die  Volkswehrmänner  bei  ihren  militärischen  Uebungen
unendlich  besser  gepflegt  wie  unsere  Soldaten.').  Um  im  Falle
eines  Krieges  die  ca.  6—  7fache  Truppenzahl  auf  die  Beine
bringen  zu  können,  bedarf  das  deutsche  Reich  einer  jährlichen
Ausgabe  allein  im  Ordinarium  von  316  Millionen  Mark.  Das
stehende  Heer  ist  also  wenigstens  sechsmal  theurer  wie  die
Volkswehr.

2.  Die  allgemeine  Wehrpflicht  ist  bei  der  Volkswehr  eine

Wirklichkeit,  nicht,  wie  bei  dem  stehenden  Heersystem  eine

hrase.  Der  größte  Theil  der  waffenfähigen  Männer  kann  bei
uns  nicht  eingestellt  und  ausgebildet  werden,  weil  dann  die
Lasten  und  Kosten  noch  größer  würden.

3.  Die  Opfer,  die  jeder  Einzelne  für  das  Volkswehrsystem
bringt,  sind  nicht  nur  in  Bezug  auf  die  jährlich  zu  leistenden
Steuern  ungleich  geringer,  Niemand  wird  auch  auf  Jahre  hinaus
  seinem  Beruf  entzogen;  er  wird  in  seiner  bürgerlichen  Entwickelung
  und  Ausbildung  nicht  gehindert  und  kann  die  schweren
materiellen  Opfer  ersparen,  die  ihm  nach  dem  jetzigen  System
eine  zwei=  oder  dreijährige  Dienstzeit  auferlegt.

4.  Da  die  Zahl  der  militärisch  Ausgebildeten  eine  ungleich
größere  ist  wie  bei  dem  stehenden  Herrsystem,  so  ist  auch  die
Sahl  der  Feldtüchtigen  eine  viel  größere;  was  dem  Einzelnen
also  ja  an  Geschicklichkeit  abgehen  sollte,  wird  durch  die  Masse
der  Küänpfenden  reichlich  ersetzt,  und  die  Massen  entscheiden  bei
der  heutigen  Kriegführung.

5.  Das  Volk,  das  in  Friedenszeit  durch  unerschwingliche
Lasten  nicht  ausgesogen  wurde,  kann  um  so  größere  Opfer  im
Kriege  bringen.  .

6.  Angriffs=  und  Eroberungskriege  sind  bei  der  Volkswehr
unmöglich,  der  Militärdespotismus  ebenfalls.  Ein  bewaffnetes
  Volk  ist  ein  freies  Volk;  es  läßt  sich  von  Niemand
unterdrücken.

Die  Forderung  der  Volkswehr  an  Stelle  der  stehenden
Heere  ist  also  durchaus  vernünftig  und  ihre  Verwirklichung  um
so  nothwendiger,  je  drückender  die  Lasten  und  je  ruinirender  die
sonstigen  oben  geschilderten  Folgen  sind,  welche  das  stehende
Heersystem  mit  sich  bringt.

*)  Es  muß  hervorgehoben  werden,  daß  auch  in  der  Schweiz  selbst
noch  viel  Zopfthum  im  Militärwesen  vorhanden  ist  und  keinetzwegs  die
volle  Volkskraft  ausgenützt  wird.  Die  schweizerische  Bourgeoisie  betrachtet
  das  Volkswehrsystem  mit  großem  Mißbehagen,  namentlich  seitdem  die
Social-Demokratie  an  Bedeutung  gewinnt.