Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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Verzeichniß 
der 
kautionspflichtigen Beamtenklassen in dem Bereiche der Justizverwaltung 
und der Kautionsbetraͤge. 
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind folgende Beamtenklassen: 
1) bei der Justizoffizianten-Wittwenkasse: 
der Rendant und der Kontroleurz 
2) bei den Justizhauptkassen: 
die Rendanten sowie die als Kassirer fungirenden Gerichtsschreiber; 
3) bei der Gerichtskasse I in Berlin: 
der Rendant, der Vorsteher des Einziehungsamtes, der Ober- 
buchhalter und die als Kassirer, Einnehmer, Kontroleure oder 
Kassensekretäre fungirenden Gerichtsschreiber; 
4) bei den übrigen Gerichtskassen, für welche besondere Rendanten be- 
stellt sind: 
die Rendanten und die als Kassirer, Einnehmer oder Kontroleure 
fungirenden Gerichtsschreiber; 
5) bei den Gerichtskassen, für welche besondere Rendanten nicht bestellt sind: 
die Gerichtsschreiber, welche zugleich als Rendanten fungiren; 
6) bei den Amtsgerichten: 
die mit den Geschäften der vorläufigen Verwahrung oder mit der 
Verwaltung eiserner Vorschüsse ständig beauftragten Gerichts- 
schreiber; 
7) bei den Gefängnissen: 
die Rendanten, Gefängnißinspektoren und Hausväter; 
8) bei sämmtlichen Justizbehörden: 
die mit dem Transport von Geldern ständig beauftragten Unter- 
beamten. 
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A beträgt: 
1) bei der Justizoffizianten-Wittwenkasse: 
a) für den Rendanen .. 9 000 Mark, 
b) für den Kontrollerr 2 100
	        
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