Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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2) bei den Justizhauptkassen: 
a) für die Rendanrreenn 12 000 Mark, 
b) für die als Kassirer fungirenden Gerichtsschreiber. 3000 
3) bei der Gerichtskasse I in Berlin: 
a) für den Rendanen . . .. .. 12 000 
b) für den Vorsteher des Einziehungsamtees 9000 
c) für den Oberbuchhalteer . . . .. . ... 6 000 
d) für die als Kassirer oder Einnehmer fungirenden 
Gerichtsschreiber . .. 3 000 
e) für die als Kontroleure oder Kassensekretäre fun- 
girenden Gerichtsschreibernrn .. .. 1 000 
4) bei den übrigen Gerichtskassen, für welche besondere 
Rendanten bestellt sind: 
a) für die Rendanten bei Kassen von größerem Ge- 
schäftsumfangeg 6 000 Mark bis 9000 
bei den übrigen Kassen . .. 3000. 
b) für die als Kassirer oder Einnehmer fungirenden 
Gerichtsschreibens . . . .. 3000 
e) für die als Kontroleure fungirenden Gerichts- 
schreienns:s: .. . . . . .. bis 1000 
5) bei den Gerichtskassen, für welche besondere Rendanten 
nicht bestellt sind: 
für die Gerichtsschreiber, welche zugleich als Ren- 
danten fungiren ... bis 3000 
6) bei den Amtsgerichten: 
für die mit den Geschäften der vorläufigen Ver- 
wahrung oder mit der Verwaltung eiserner Vor- 
schüsse ständig beauftragten Gerichtsschreiber bis 1 500. 
7) bei den Gefängnissen: 
a) für die Rendanten ..... . ... ....... . ... bis 3000 
b) für die Gefängnißinspektorten bis 1 50 
c) für die Hauspväter bis 600 
8) bei sämmtlichen Justizbehörden: 
für die mit dem Transport von Geldern ständig 
beauftragten Unterbeamten bis 600 
  
  
(Nr. 9036—9037.)
	        
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