rendaͤren zweiter Klasse ihrem Ansuchen
gemaͤß bestellt und fuͤr die erste Haͤlfte ihres
Dienst-Probe-Jahrs den K. Gerichtshoͤfen
nachstehender Maaßen zugetheilt worden:
I. Dem K. Gerichtshofe zu Eßlingen:
1) Kausler,
) v. Schott,
3) Ebensperger,
4) Benzinger,
5) Heigelin,
6) Nast.
I. Dem K. Gerichtshofe zu Tübingen:
1) Joseph Freiherr v. Linden,
:) Schäfer,
5) Carl Freiherr v. Linden,
4) Schwarzmann,
5) v. Steinberg.
III. Dem K. Gerichtshofe zu Ellwangen:
1) Thon,
2) Degen,
3) Braun,
A4) Binder,
5) Krauß,
6) Herrmann.
IV. Dem K. Gerichtshofe zu Ulm:
1) Müller,
2) Zaißer,
5) Glocker,
4) Freiherr v. Raßler,
5) Miller.
Die vorbenannten Referendäre haben
sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichtshöfen
binnen vierzehn Tagen zur
Dienstleistung anzumelden, und von den
lehteren wird die gewöhnliche Anzeige von
der Statt gehabten Beeidigung gewärtigt.
Stuttgart den 5. Februar 1824.
Maucler.
.) Des Departements des Innern:
1. Des Ministerium des Innern.
Die Belobung des Oberamtmanns Stängel in Gmünd wegen seiner Verdienste um Kinderbeschäftd
gungs-Anstalten in diesem Oberamte betreffend.
Seine Königliche Majestät haben
den ausgezeichneten Eifer de# Oberamtmanns
Stängel in Gmünd für die
Gründung und Vervollkommnung von
Kinder-Beschäftigungs-Anstalten in diesem
Oberamte und dessen erfreuliche Resultate
mit Wohlgefallen wahrgenommen,
und demselben hierüber Höchst hre Zufriedenheit
zu erkennen geben lassen.
Höchstem Befehle zu Folge wird diese
Belobung hiemit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Stuttgart den . Februar 1824.
Schmidlin.