(Nr. 9182.
10 380 000 Mark zum Bau der Bahn von Marienburg über
Marienwerder und Graudenz nach Thorn nebst Abzweigung nach
ECnmm 300 00000 Mark,
) von den durch das Gesetz vom 25. Februar 1881 (Gesetz-Samml.
S. 32) bewilligten Krediten, und zwar:
1) von 10 166 000 Mark zum Bau der Bahn von Allenstein
über Mehlsack nach Kobbelbude mit Abzweigung von Mehlsack
nach Braunsberg . . ... 1000 000,o0 Mark,
2) von 8414000 Mark zum Bau der
Bahn von Allenstein über Ortelsburg
nach Johannisburg ... .. . ..... . ... 200 000
3) von 6549 000 Mark zum Bau der
Bahn von Konitz nach Laskowittz 100 000%%%
4) von 2772 000 Mark zum Bau der
Bahn von Zollbrück nach Bütonw. 100 0000
Summe 4.. 1 400 000%% Mark,
e) von den durch das Gesetz vom 15. Mai 1882 (Gesetz-Samml.
S. 280) bewilligten Krediten, und zwar:
1) von 3910 000 Mark zum Bau der Bahn von Hohenstein
über Schöneck nach Bernt 200 00000 Mark,
2) von 1184 000 Mark zum Bau der Bahn
von Jatznick nach Ueckermände . 132 178,2
3) von 1 500 000 Mark zur Anlage des
zweiten Geleises und zu den dadurch
bedingten Ergänzungen und Geleis-
veränderungen auf den Bahnhöfen der
Strecke Greiffenberg-- Hirschberg 72964%06
4) von 4500 000 Mark zu desgleichen auf
der Strecke Wanne-Bohmte .. 354254/7
5) von 3750 000 Mark zu desgleichen auf
der Strecke Bingerbrück Neunkirchen. 14287
6) von 110000 000 Mark zur Vermehrung
der Betriebsmittel .. .. . . . . . . . . . . .. 8,00
Summe e. . .. 773693,26 Mark,
s) von den durch das Gesetz vom 21. Mai 1883 (Gesetz= Samml.
S. 85) bewilligten Krediten, und zwar:
1) von 384 000 Mark zum Bau der Bahn von Bromberg
nach Fordnnn. 50 000/ Mark,
2) von 1914,000 Mark zum Bau der Bahn
von Bentschen nach Meserigs ... 511 86.0
Summe s. . .. 561864,88 Mark,