Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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b) von den durch das Gesetz vom 28. März 1882 (Gesetz-Samml. 
S. 21) bewilligten Krediten, und zwar: 
1) von 8700 000 Mark zum Umtausch von 21750 000 Mark 
Stammaktien der Märkisch-Posener Eisenbahngesellschaft in 
4prozentige Staatsschuldverschreibungen 
2) von 25 828 125 Mark zum Umtausch 
von 21 750 000 Mark Stamm-Priori- 
tätsaktien derselben Gesellschaft in der- 
gleihen 
3) von 32 411300 Mark zur Deckung der 
erforderlichen Mittel für die Bauaus- 
führung derjenigen Bahnstrecken, für 
welche dem Bergisch-Märkischen, dem 
Thüringischen, dem Berlin-Görlitzer, 
dem Kottbus-Großenhainer und dem 
Märkisch-Posener Eisenbahnunternehmen 
die Konzession zum Bau und Betrieb 
verliehen ist . . . . . .. . . . . . . . . . . ... 
Summe b.. . . . 
37 800,0 Mark, 
12 825 2 
1000 000,0 
1 050 62 5/0°0 Mark, 
Jc) von dem durch das Gesetz vom 13. Mai 1882 (GesetzSamml. 
S. 269) bewilligten Kredit von 77 625 000 Mark zum Umtausch 
von 51750000 Mark Stammaktien der Berlin= Anhaltischen 
Eisenbahngesellschaft in 4 prozentige Staats- 
schuldverschreibunen 
2 100/o0 Mark, 
d) von den durch das Gesetz vom 24. Januar 1884 (Gesetz= Samml. 
S. 11) bewilligten Krediten, und zwar: 
1) von 41 625 000 Mark zum Umtausch 
von 22 500 000 Mark Stammaktien der 
Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahngesellschaft in 
4prozentige Konsls. 
2) von 41 625 000 Markzum Umtausch von 
22500 000 Mark Prioritäts-Stamm- 
aktien derselben Gesellschaft in 4 prozentige 
Konsols . . . . . .. . . .. . .. . . . . . . . ... 
Summe d. .. . 
20050,o0 Mark, 
8 150,0 
28 200% Mark, 
e) von dem durch das Gesetz vom 23. Februar 1885 (Gesetz-Samml. 
S. 11) bewilligten Kredit von 6 192 000 Mark zum Umtausch 
(Nr. 9182.)
	        
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