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b) von den durch das Gesetz vom 28. März 1882 (Gesetz-Samml.
S. 21) bewilligten Krediten, und zwar:
1) von 8700 000 Mark zum Umtausch von 21750 000 Mark
Stammaktien der Märkisch-Posener Eisenbahngesellschaft in
4prozentige Staatsschuldverschreibungen
2) von 25 828 125 Mark zum Umtausch
von 21 750 000 Mark Stamm-Priori-
tätsaktien derselben Gesellschaft in der-
gleihen
3) von 32 411300 Mark zur Deckung der
erforderlichen Mittel für die Bauaus-
führung derjenigen Bahnstrecken, für
welche dem Bergisch-Märkischen, dem
Thüringischen, dem Berlin-Görlitzer,
dem Kottbus-Großenhainer und dem
Märkisch-Posener Eisenbahnunternehmen
die Konzession zum Bau und Betrieb
verliehen ist . . . . . .. . . . . . . . . . . ...
Summe b.. . . .
37 800,0 Mark,
12 825 2
1000 000,0
1 050 62 5/0°0 Mark,
Jc) von dem durch das Gesetz vom 13. Mai 1882 (GesetzSamml.
S. 269) bewilligten Kredit von 77 625 000 Mark zum Umtausch
von 51750000 Mark Stammaktien der Berlin= Anhaltischen
Eisenbahngesellschaft in 4 prozentige Staats-
schuldverschreibunen
2 100/o0 Mark,
d) von den durch das Gesetz vom 24. Januar 1884 (Gesetz= Samml.
S. 11) bewilligten Krediten, und zwar:
1) von 41 625 000 Mark zum Umtausch
von 22 500 000 Mark Stammaktien der
Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahngesellschaft in
4prozentige Konsls.
2) von 41 625 000 Markzum Umtausch von
22500 000 Mark Prioritäts-Stamm-
aktien derselben Gesellschaft in 4 prozentige
Konsols . . . . . .. . . .. . .. . . . . . . . ...
Summe d. .. .
20050,o0 Mark,
8 150,0
28 200% Mark,
e) von dem durch das Gesetz vom 23. Februar 1885 (Gesetz-Samml.
S. 11) bewilligten Kredit von 6 192 000 Mark zum Umtausch
(Nr. 9182.)