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Uebertrag. ... 1376000 Mark, 56 607 000 Mark;
3) für die Verlegung der Berlin—
Stettiner Eisenbahn zwischen
Berlin und Pankow die Summe
vonn . . . . . . . . .. 4500 000
4) für die Erweiterung des Bahn-
hofes Potsdam die Summe von 536 000
5) für die Erweiterung des Bahn-
hofes Aschersleben die Summe
ve 245000
6) für die Erweiterung des Berliner
Bahnhofes in Hamburg die
Summe . . . . . . . . . . . .. 275 000
7) für die Erweiterung des Bahn.
hofes Altona (Ottensen) die
Summe . . . .. . . . . . . . .. 400 000
8) für die Anlage einer Hafenbahn
zu Apenrade die Summe von 60 000
9) für die Erweiterung des Bahn-
hofes Königsdorf die Summe von 260 000
10) für die Einführung der Bahn
Neuß-Neersen-Rheydt-Morr in
den Bahnhof Rheydt der Linie
Düsseldorf-Aachen die Summe
..................... 475000-
wohngebäuden für das Bahn-
bewachungspersonal die Summe
ve ... 6 600 O00
zusammen 14727000
insgesammt. 71 334 000 Mark
zu verwenden.
Mit der Ausführung der vorstehend unter Nr. I Litt. a 1 bis 19 auf-
geführten Bahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen
erfüllt sind:
A. Der gesammte zum Bau der Bahnen und deren Nebenanlagen nach
Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungs-
verfahren festzustellenden Projekte erforderliche Grund und Boden ist der Staats-
regierung in dem Umfange, in welchem derselbe nach den landesgesetzlichen Be-
stimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der
dauernd erforderliche zum Eigenthum, der vorübergehend erforderliche zur Be-
nutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen, oder die Erstattung der