Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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Gegen den Etat für 1. April 1887/88 
Darunter Darunter 
— Ausgabe. Zugang künftig Abgang künftig 
5 wegfallend wegfallend 
Mark. Mark. Mark. Mark. 
31. II. Zinsen und Amortisationsbeträge. 
21.Oberlausitzer Eisenbahnunternehmen 75 .500 — — — 
22. Angermünde-Schwedter Eisenbahnunter- 
nehhen . ... 5 888 — — — 
Summe Kapitel 321781 388 — — — 
81 38812 OCC20760 — 
Summe Al # 12 000 “ 372 — 
An Stelle des im Etat der Eisenbahnverwaltung für 1. April 1887/88 am Schlusse der 
dauernden Ausgaben enthaltenen Vermerks tritt folgender 
Vermerk: 
Die Einnahmen betrggenn .. ... . .... . . . . 683 295 616,00 Mark. 
Die dauernden Ausgaben dagegen 
Es ergiebt sich also im Ordinarium ein Ueberschuß von 
worauf zunächst zur Verzinsung der Eisenbahnkapitalschuld 166 943 688,"2 Mark 
Deckung von Staatsausgaben des Jahres 
2 22 2 2 2 2 2 2 2 22 22 2 2222 22 22 2 2 2222222 
und zur 
1887/88 
in Rechnung zu stellen sind. 
¾ Prozent der für den 1. April 1880 festgesetzten Staatseis 
— 22 2222222222222—2—2222 
461 292 314,00 
  
2 200 000000 
zusammen 
222 003 30 200 Mark, 
169 143 68842: 
  
Bleiben. 
Der verbleibende Ueberschuß, von welchem 33 912 221)6 Mark runschlagsmäßig dem Betrage von 
. 18 
52 859 613)78 Mark. 
und der Zuwüchse der- 
selben bis Ende März 1888 entsprechen, ist zur Tilgung der Eisenbahnkapitalschuld zu verwenden und 
von derselben abzuschreiben. 
Ergiebt sich rechnungsmäßig ein höherer Ueberschuß, so ist der über . Prozent der Eisenbahn- 
krpitalscheln hinausgehende Theil des Ueberschusses insoweit ebenfalls zur 
Tilgung und Abschreibung 
zu verwenden, als er mit dem den /: Prozent der Eisenbahnkapitalschuld entsprechenden Theile des 
Ueberschusses den anschlagsmäßigen Betrag von 52 859 613/78 Mark nicht übersteigt. 
Die Bestimmung über den darüber etwa hinausgehenden Betrag bleibt ren Staatshaushalts. 
Etat für 1. April 1889/90 vorbehalten.
	        
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