Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

XXXVI 
Berichtigungen. 
In der im 32. Stück der Gesetz Sammlung für 1886 abgedruckten Kreisordnung für die Provinz 
Westfalen vom 31. Juli 1886 ist zu setzen: 
Seite 240 in der Ueberschrift zum §. 69 statt „Abfassung der Veröffentlichung“: „Abfassung 
und Veröffentlichung“. 
. 244 F. 84 Zeile 2 statt „Beiträge"“: „Beträge“. 
249 Nr. 2 Zeile 2 statt „des Fürsten von Sayn= Wittgenstein= Hohenstein“: „der 
Fürsten"“ u. s. w. 
In der Gesetz. Sammlung für 1887 ist 
Seite 364 Zeile 3 von oben statt „Schallig"“ zu setzen: „Schwallig“. 
369 I4 von unten statt „Garden““: „Garnen“. 
372 5 von oben statt „Garnzeesen"“: „Garnen, Zeesen“. 
· 416 von unten statt „Etzleben“: „Elgleben“.
	        
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