Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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(Nr. 9179.) Allerhöchster Erlaß vom 7. Närz t künsen — in den Geschäfts- 
bezirken und Sitzen der Staats 9 
  
A## Ihren Bericht vom 2. März d. J. bestimme Ich, daß 
I. die durch Meinen Erlaß vom 1. Juni 1883 (Gesetz-Samml. S. 100) 
der Eisenbahndirektion zu Hannover unterstellte Linie Lauenburg beziehungs- 
weise Schwarzenbek-Oldesloe nach Betriebseröffnung aus dem Bezirk 
dieser Behörde ausgeschieden und mit dem Bezirk der Eisenbahndirektion 
zu Altona vereinigt, 
II. der Sitz des durch Meinen Erlaß 
1) vom 21. Februar 1880 (Gesetz= Samml. S. 49) im Bezirk der 
vormaligen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn zu Breslau, 
2) vom 9. März 1885 (Gesetz-Samml. S. 62) im Bezirk der Eisen- 
bahndirektion zu Breslau errichteten Eisenbahnbetriebsamtes 
am 1. April d. J. 
zu 1) von Glogau nach Lissa in Posen, 
zu 2) von Breslau nach Glogau 
verlegt wird. 
Dieser Erlaß ist durch die GesetzSammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 7. März 1887. 
Wilhelm. 
Maybach. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
 
	        
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