Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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Die Beamtenpensions= und Unterstützungskasse der Aachen-Jülicher Eisenbahn 
kleibt nach dem betreffenden Reglement bestehen, wenn nicht mit Zustimmung 
der beiderseitigen Berechtigten eine Vereinigung der genannten Kasse mit den 
entsprechenden Kassen der mit der Aachen-Jülicher zu einer Verwaltung vereinigten 
Staatsbahnen oder vom Staate verwalteten Privatbahnen zu Stande kommt. 
Der Staat tritt in alle rücksichtlich der erwähnten Kassen von der Aachen- 
Jülicher Eisenbahngesellschaft übernommenen Verbindlichkeiten ein. Die regle- 
mentsmäßigen Rechte der Gesellschaft werden künftig durch die zur Verwaltung 
der Aachen-Jülicher Eisenbahn eingesetzte Königliche Behörde ausgeübt. 
Der zeitige Direktor erhält im Falle der Aufgabe der ihm vertragsmäßig 
zustehenden Kompetenzen bei dem Uebergange der Verwaltung des Aachen-Jülicher 
Eisenbahnunternehmens auf den Staat eine seitens des Aufsichtsraths nach 
biligem Ermessen zu bestimmende Abfindung. Diese Abfindung soll den Betrag 
von 250 000 Mark nicht übersteigen und aus dem Reserve= beziehungsweise Er- 
neuerungsfonds entnommen werden. Der vorbezeichnete Betrag ermäßigt sich, 
unsofern ein Abkommen wegen des Uebertritts des Direktors in den Staats- 
Ssenbahndienst geschlossen werden sollte, um den darin zu vereinbarenden Betrag. 
G. 9. 
Seitens der Königlichen Staatsregierung wird die Genehmigung der Landes- 
vetremung sobald als thunlich herbeigeführt werden. 
Dieses Abkommen wird hinfällig, wenn zu demselben die landesherrliche 
Oenehmigung nicht bis zum 1. Juni 1887 erlangt worden ist. 
C. 10. 
Die Bestimmungen dieses Vertrages sollen nach dessen Perfektion für die 
Aachen-Jülicher Eisenbahngesellschaft die Geltung statutarischer Bestimmungen 
haben, so daß also dieser Vertrag als Nachtrag zum Gesellschaftsstatute anzu- 
sehen ist. 
C. 11. 
Der Stempel dieses Vertrages bleibt außer Ansatz. 
Berlin, den 4. Februar 1887. 
(L. S.) Schmidt. 
(L. S.) Hoeter. 
(L. S.) Kirchhoff. 
Aachen, den 3. Februar 1887. 
Die Direktion der Aachen-Jülicher Eisenbahngesellschaft. 
(L. S.) Tull. 
Ges. Samml. 1887. (Nr. 9180.) 10
	        
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