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Nr. 9272.) Gesetz, betreffend die weitere Herstellung neuer Eisenbahnlinien für Rechnung
des Staates und sonstige Bauausführungen und Beschaffungen zur Ver-
vollständigung und besseren Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes, sowie
die Betheiligung des Staates an den Baukosten einer Eisenbahn von Sig-
maringen (Inzigkofen) nach Tuttlingen. Vom 11. Mai 1888.
Wir Friedrich, von Gottes Gnaden König von Preußen #
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie)
was folgt:
S. 1.
Die Staatsregierung wird
zu 1 litt. a Nr. 12 bis 15 und zu ll zugleich unter Genehmigung
des beigedruckten Staatsvertrages zwischen Preußen und Sachsen-
Coburg-Gotha wegen Uebernahme des Baues und Betriebes mehrerer
Eisenbahnen und des Eigenthums der Bahnen Gotha-Ohrdruf und
Fröttstädt—-Friedrichroda durch den Preußischen Staat vom 26. No-
vember 1887
ermächtigt:
I. zur Herstellung von Eisenbahnen und der durch dieselbe bedingten
Vermehrung des Fuhrparks der Staatsbabnen, und zwar:
a) zum Bau einer Eisenbahn:
1) von Hohenstein in Ostpreußen nach Marienburg mit
Abzweigung nach Maldeuten die Summe von 15 027 000 Mardk,
2) von Miswalde an der unter Nr. 1 bezeichneten
Bahn Hohenstein— Marienburg nach Elbing die
Summe von. . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 088 000
3) von Mogilno nach Strelno die Summe von. 1 144000
4) von Lublinitz nach Herby die Summe von. . . . .. 1043000
5) von Strehlen nach Grottkau oder einem in der
Nähe belegenen Punkte der Bahn Brieg—-Neisse
mit Abzweigung nach Wansen die Summe von. 2360 000
6) von Hirschberg i. Schles. oder einem in der Nähe
belegenen Punkte der Bahn Kohlfurt—Glatz nach
Petersdorf die Summe von .. . . . . . . . . . . . . . .. 1 050 000
7) von Salzwedel nach Lüchow die Summe von . . 1030000 .
8) von Triptis oder einem in der Nähe belegenen
Punkte der Bahn Leipzig -Gera-Probstzella nach
Blankenstein die Summe von . . . . . . . . . . . . . . .. 9090000
zu übertragen. 33 832 000 Mark,