Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 20— 
  
  
(Nr. 9292.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juni 1888, betreffend die Landestrauer um des 
Hochseligen Kaisers und Königs Friedrich Majestät. 
J- bestimme hierdurch, daß die Landestrauer um des Hochseligen Kaisers und 
Königs Friedrich Majestät auf sechs Wochen eintritt. Oeffentliche Musiken, Lust- 
barkeiten und Schauspielvorstellungen sind bis zum zweiten Tage nach der Bei- 
setzungsfeier verboten. Die Landestrauer beginnt mit dem heutigen Tage. 
Das Staatsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Potsdam, den 15. Juni 1888. 
Wilhelm. 
Fürst von Bismarck 
An das Staatsministerium. 
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Ges. Samml. 1888. (Nr. 9292.) 40 
Ausgegeben zu Berlin den 16. Juni 1888.
	        
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