Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

— 255 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 26.—— 
Inhalt: Verordnung, betreffend den Erlaß eines neuen Statuts für die Spar- und Leihkasse für die 
Hohenzollernschen Cande, S. 255. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 
durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 256. 
  
(Nr. 9304.) Verordnung, betreffend den Erlaß eines neuen Statuts für die Spar- und 
Leihkasse für die Hohenzollernschen LCande. Vom 10. August 1888. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen r. 
verordnen in Ausführung des Artikel 61 Liffer 9 der Hohenzollernschen Amts- 
und Landesordnung vom 2. April 1873 (Gesetz-Samml. S. 145 ff.) nach An- 
hörung des Kommunallandtages für die Hohenzollernschen Lande, und nachdem 
der Hohenzollernsche Landeskommunalverband für alle Verbindlichkeiten der Spar- 
und Leihkasse die subsidiäre Garantie übernommen hat, was folgt: 
Dem Uns vorgelegten Statut der Spar= und Leihkasse für die Hohen- 
ollernschen Lande ertheilen Wir in der Fassung, welche nach den Beschlüssen des 
im Dezember 1887 versammelt gewesenen Kommunallandtages der Hohenzollernschen 
Lande vom Landesausschuß am 18. Juni d. J. festgestellt worden ist, hierdurch 
mit der Maßgabe Unsere Genehmigung, 
daß zu den im §.# 59 isäliten Beschlüssen des Kommunallandtages, 
soweit sie die Verfügung hinsichtlich der Ueberschüsse zu anderen gemein- 
nützigen Zwecken, als denjenigen des Landesspitals betreffen, die jedes- 
malige Genehmigung des Ministers des Innern einzuholen ist. 
Das Statut tritt mit dem 1. September 1888 in Kraft. 
Mit dem gleichen Tage werden die Verordnung vom 13. November 1882 
(Gesetz= Samml. S. 371) und das Statut vom 17. März 1854 (Gesetz-Samml. 
S. 285) nebst allen dazu ergangenen abändernden und ergänzenden Bestimmungen 
aufgehoben. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Marmor-Palais, den 10. August 1888. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Scholz. Herrfurth. 
Ges. Samml. 1888. (Nr. 9304.) 48 
Ausgegeben zu Berlin den 27. August 1888.
	        
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