Maßstab Nach- *l 4
Nr. Venennung der Segenstände. der Nachver, steuersatz Tarasätze.
steuerung.
Mark. Prozente des Bruttogewichta.
Weiden, Binsen, Stroh oder Rohr; Glasmasse;
rohes optisches Glas (Flint., Kronglas) rohe gerippte
Gußplatten (Dachglas)) Email= und Glasurmasse;
Glasröhren und Glasstengelchen, ohne Unterschied #.
der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunst- "
glasbläserei gebraucht weren 100 Kilogramm 3
b) weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes, un-
abgeriebenes, ungepreßtes, oder nur mit abgeschliffenen
oder eingeriebenen Stöpseln, Böden oder Rändern.00 Kilogramm 8
brutto
c) Fenster- und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe
(grün, halb und ganz weiß), ungeschliffen, un- .
gemustert) wenn die einfache Höhe und die einfache
Breite zusammen betragen:
1) bis 120 Centimeter 100 Kilogramm 6
2) über 120 bis 200 Centimeter 100 Kilogramm 8
hrutto ·
3)über200Ccntimctcr..·................... desgl. 10
ch) 1) Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes 100 Kilogramm 3
2) Tafel. (Fenster.) und Spiegelglas, geschliffenes,
polirtes, gemustertes, mattes, auch farbiges; be-
legtes aller nnt 100 Kilogramm 24
brutto
Für Behänge zu Kronleuch.
e.) Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe, tern se
auch gefärbte; massives weißes Glas, nicht besonders 22 in Fässern und Kisten.
benanntes; gepreßtes, geschliffenes, polirtes, abge- 13 in Körben.
riebenes, geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas, Für gepreßtes, geschliffenes,
insoweit es nicht unter d oder f fällt 100 Kilogramm 24 58riebenes, gemustertes
40 in Fässern und Kisten.
13 in Körben.
Für geschnittenes, auch
massives Glas:
13 in Kisten, Fässern und Körben.
Anmerkung zu e.
Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmelz, Glastropfen, auch
gefärbt.. . . . . . . . . . .. desgl. 4
H
farbiges mit Ausnahme des unter a, d und e be-
griffenen, bemaltes oder vergoldetes (versilbertes)
Glas; Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne Fassung;
Glaswaaren und Emailwaaren in Verbindung mit
Ges. Samml. 1888. (Nr. 9308.)
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